Sitzung: 31.05.2017 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Beschluss:
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss |
als Träger öffentlicher
Belange an der Bauleitplanung teilen wir Ihnen mit, dass gegen das von Ihnen
aufgeführte o.g. Bauleitplanverfahren grundsätzlich keine Einwände bestehen. Die
Abfallentsorgung kann dann über die bestehende Erschließungsstraße (Fl.
166/2) erfolgen. Die gesetzlichen
Regelungen, insbesondere die Vorschriften der Abfallwirtschaftssatzung des
ZAW Donau-Wald bleiben hiervon unberührt und sind ebenfalls zu beachten. Die
Anweisung und optimale Gestaltung von ausreichenden Stellplätzen für
Abfallbehälter des praktizierten 3-Tonnen-Holsystems (Restmüll, Papier,
Bioabfälle) ist vorzusehen. Die
Auswahlkriterien bei der Ermittlung des Standorts für ggf. notwendige
Müllnormgroßbehälter mit 1.100 Liter Füllraum sind zu berücksichtigen. Diese
können auf Antrag auch auf dem Privatgelände geleert werden. Voraussetzung
hierfür ist das Vorhandensein geeigneter Durchfahrts- oder Wendemöglichkeiten
für 3-achsige Müllsammelfahrzeuge. In diesem Fall wäre die Erteilung einer
Haftungsfreistellung für das Abfuhrunternehmen bzw. dem ZAW Donau-Wald
zwingend erforderlich. |
Die Anregung wird als Hinweis in die textlichen Festsetzungen
aufgenommen. |