Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss

 

das geplante Gewerbegebiet grenzt an landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Deshalb sind die künftigen Gewerbetreibenden darauf hinzuweisen, dass mit Emissionen aus der Landwirtschaft, z.B. durch Staub bei der Bodenbearbeitung, bei der Getreideernte oder bei der praxisüblichen Ausbringung von Produktionsmitteln ortsüblich und insofern hinzunehmen sind. Weitere Belange der Landwirtschaft sind ausreichend berücksichtigt.

 

Aus forstwirtschaftlicher Sicht bestehen gegen die Planung keine Einwände.

 

 

Die Anregung wird als Hinweis aufgenommen.