Sitzung: 25.06.2015 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Beschluss:
1.
Dem Antrag auf Gestattung einer Versorgungsleitung
über gemeindlichem Grund (Fl.Nr. 51/17, Gemarkung Buchberg) wird mit der
Auflage zugestimmt, dass diese unter den bestehenden Leitungen verlegt wird.
2.
Mit dem Antragsteller ist ein entsprechender Gestattungsvertrag
zu schließen.