Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

1.      Dem Antrag auf Gestattung einer Versorgungsleitung über gemeindlichem Grund (Fl.Nr. 51/17, Gemarkung Buchberg) wird mit der Auflage zugestimmt, dass diese unter den bestehenden Leitungen verlegt wird.

 

2.      Mit dem Antragsteller ist ein entsprechender Gestattungsvertrag zu schließen.