Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

1.    Der Bebauungsplan „GE Gewerbegebiet Wolfstein“ wird durch Deckblatt 1 in folgenden Punkten geändert:

 

·         Baufeld 2 - Erweiterung der Baugrenzen.

·         Baufeld 4 und 5 – Verschmelzung zu einem Baufeld. Dadurch werden die bebaubaren Flächen zusammengeschoben. An der südöstlichen Grundstücksgrenze Reduzierung der Baugrenze wegen der notwendigen Versickerungsmulden bzw. Regenrückhaltebecken.

 

2.   Die Ausarbeitung der Änderungsplanung wird vom Ing.Büro Kindl & Moosbauer, Am Tegelberg 2, 94469 Deggendorf übernommen.

 

3.   Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren und weder die Zulässigkeit UVP-pflichtiger Vorhaben begründet oder vorbereitet wird (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) noch Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes von FFH- und Europäischen Vogelschutzgebieten bestehen (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB), wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

4.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

5.   Der Entwurf des Deckblattes 1 zur Änderung des Bebauungsplanes „GE Gewerbegebiet Wolfstein“ wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

6.   Um das Planverfahren abzukürzen, wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zusammen mit dem Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt, auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.