Sitzung: 25.06.2015 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Beschluss:
Die
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
festgestellt. Die Niederschrift über die Feststellung der Jahresrechnung ist
Bestandteil und Anlage dieser Niederschrift.