Sitzung: 30.10.2024 Gemeinderat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
zu o. g. Bauleitplanung, in der Entwurfsfassung vom
31.07.2024, wird wie folgt Stellung genommen: Aufgrund der exponierten Lage am „Ortsanfang“ und vor dem Gewerbegebiet Wolfstein mit einer maximalen Wandhöhe von 7,50 m müssen hinsichtlich der Höhenentwicklung der geplanten Bebauung erhebliche Bedenken vorgebracht werden. |
Die erheblichen
Bedenken werden zur Kenntnis genommen. |
Eine Einbindung des Gewerbegebietes in die freie Landschaft bzw. direkt an der Staatsstraße ist mit der geplanten Höhenentwicklung von bis zu 14,50 m schwer umzusetzen. Diese Wandhöhen sollten, wenn überhaupt dann nur punktuell in der Mitte des Gewerbegebietes und nicht für das gesamte Baufenster festgesetzt werden. |
Der Empfehlung
wird gefolgt. Die Wandhöhe wird für das Baufeld 1 punktuell festgesetzt. |
Des Weiteren wird zum besseren Vollzug der Satzung empfohlen, die identischen Textziffern entsprechend dem ursprünglichen Bebauungsplan (GE Wolfstein II) getrennt nach Baufeldern und Hallen- bzw. Verwaltungsgebäude zu verwenden. |
Der Empfehlung
wurde gefolgt. |
Nach Planzeichenverordnung (§ 1 Plan ZV) sind Karten zu verwenden, die in Genauigkeit und Vollständigkeit den Zustand des Plangebietes in einem für den Planinhalt ausreichenden Grade erkennen lassen. Die Maßstäbe sind so zu wählen, dass der Inhalt der Bauleitpläne eindeutig dargestellt wird. Es wird für erforderlich gehalten, mit einem Lageplan im Maßstab 1 : 1000 mit Nutzungsschablone je Baufeld die textlichen Festsetzungen zu ergänzen. |
Der Hinweis wurde
beachtet. Die Pläne wurden entsprechend angepasst, Nutzungsschablonen wurden
ergänzt. |