Sitzung: 25.09.2024 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Festlegung der Hebesätze von Gemeindesteuern ab dem 01.01.2025, im Einzelnen
der Grundsteuer A |
bleibt bei 280 v. H. |
der Grundsteuer B |
von 280 v. H. auf 170 v. H. |
der Gewerbesteuer |
bleibt bei 300 v. H. |
2. Vorliegender Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze wird als Satzung neu erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Die Hebesatzsatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.