Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

1.         Der Gemeinderat beschließt die Festlegung der Hebesätze von Gemeindesteuern ab dem 01.01.2025, im Einzelnen

 

der Grundsteuer A

bleibt bei 280 v. H.

der Grundsteuer B

von 280 v. H. auf 170 v. H.

der Gewerbesteuer

bleibt bei 300 v. H.

 

2.         Vorliegender Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze wird als Satzung neu erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Die Hebesatzsatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.