Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem zuständigen Finanzamt gegenüber eine einmalige Optionserklärung dahingehend abzugeben, dass die Gemeinde Offenberg § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwendet.