Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Anwesend: 16, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

1.    Der Bebauungsplan „GE Gewerbegebiet Wolfstein II“ wird durch Deckblatt 1 in folgenden Punkten geändert:

 

Festlegung der Gebäudehöhe (Büro- bzw. Verwaltungsgebäude) für Baufeld 1 von 10,5 m auf 14,5 m.

 

2.    Die Ausarbeitung der Änderungsplanung wird vom Ing.Büro Kindl & Moosbauer aus Deggendorf übernommen.

 

3.         Die Kosten für die Ausarbeitung der Planung sind von den Antragstellern zu übernehmen. Hierzu ist eine entsprechende Vereinbarung mit den Antragstellern abzuschließen.

 

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

5.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

6.    Der Entwurf des Deckblattes 1 zur Änderung des Bebauungsplanes „GE Gewerbegebiet Wolfstein II“ wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

6.    Um das Planverfahren abzukürzen, wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zusammen mit dem Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt, auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.