Sitzung: 26.10.2016 Gemeinderat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Anwesend: 17
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, dass das Abbrennen von privaten Feuerwerken im Gemeindebereich, wie
gesetzlich vorgeschrieben, nur am 31. Dezember und 1. Januar zulässig ist. Die
Verwaltung ist angehalten, dies generell so umzusetzen.