Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Anwesend: 17

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass das Abbrennen von privaten Feuerwerken im Gemeindebereich, wie gesetzlich vorgeschrieben, nur am 31. Dezember und 1. Januar zulässig ist. Die Verwaltung ist angehalten, dies generell so umzusetzen.