Beschluss:
· Die
Änderung der Satzung über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von
Stellplätzen (Stellplatzsatzung – StS) wird zurückgestellt.
· Die
Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten für eine evtl. Zonenregelung
bestimmter Straßen zu prüfen.