Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

1.    Die Entwürfe der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan, einschließlich Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 29.03.2023 werden in der vorliegenden Form gebilligt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, diese Planentwürfe sowie die bislang eingegangen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sind zeitgleich zu beteiligen (§ 4 Abs. 2 BauGB).