Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Die beantragte Fläche in Buchberg Fl.Nr.149, bis zum Ende Gartenhangende (Nachbar Gruber), wurde in der Planung nicht berücksichtigt.

 

Die beantragte Fläche in Finsing Fl.Nr.354/5 wurde nicht berücksichtigt.

 

Die beantragte Fläche in Neuhausen Fl.Nr. 1079 wurde nur mit 0,2 Ha von ca.0,35 Ha berücksichtigt.

 

Anbei, aus meiner Sichtweise gerechtfertigter Kompromisslösungsvorschlag:

 

Zu Fl.Nr.149 Buchberg.

 

Aufnahme einer Teilfläche (wie Linie Wohnhaus, Nachbar Gruber), da es sich hier um eine ebene, bereits erschlossene Fläche handelt, Kanalanschluss und Wasserleitung liegt bereits im Grundstück, eine Bebauung der Fl.150 hat bereits stattgefunden, Erschließungskosten wurden bereits bezahlt.

 

Kein typisches Ortsende, im vgl. zur Ausweitung der Fläche am Ortsende (gegenüber Heigl Ludwig), Erschließung, Lage usw., die in der jetzigen Planung vor liegt.

 

 

 

Zu Fl.Nr.1079 Neuhausen.

 

Aufnahme der gesamten Fläche in den FNP, da es sich hier um einen reinen Lückenschluß, in einer gewachsenen Siedlungsstruktur, so wie nach früheren Aussagen des LRA Hr. Gebert, um eine Fläche handelt, die nach "Bebauung schreit", ferner trägt diese Fläche den Anforderungen des Gesetztes der Innenbebauung vor Außen Rechnung. Am Nachbargrundstück entsteht gerade eine Bebauung mit ca. 15 m Abstand zu meiner Grundstücksgrenze.

 

Eine Erschließung, kann nur über eine Zufahrt mittig der Fläche von der Waldstrasse aus her erfolgen (Aussage LRA) und auch auf Grund der ca. doppelten Länge an den Häuserbeständen entlang, unwirtschaftlich und verkehrstechnisch (lt. LRA) nicht möglich sei.

 

Die dargestellte Planung in der jetzigen Form mit Erschließung in der Flächenmitte, ohne eine Bebauung links von der Erschließungsstrasse, würde die Erschließungskosten im Verhältnis zur möglich, bebaubaren Fläche unnötig in die Höhe treiben.

 

 

 

Zu Fl.Nr 354/5 Finsing.

 

Hier kann eine evtl. Nichtaufnahme in den FNP, auf Grund einer einzelnen Parzelle ohne Anschlußform auch nachvollzogen werden.

 

 

Ich bitte hiermit die dargestellten Ausführungen zu überdenken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund der von den TÖB / Behörden kritisierten Diskrepanz zwischen dem aus statistischen Werten abgeleiteten Bedarf und den im Vorentwurf eingetragenen geplanten Erweiterungen an Wohnbauflächen besteht die Notwendigkeit, die neu in den FNP aufzunehmenden Bauflächen zu reduzieren. Neue Bauflächen sollen sich auf den Hauptort Neuhausen - und hier auf bestehende Baulücken - konzentrieren.

 

Um das Ziel nicht zu gefährden, zumindest einen Teil der von der Gemeinde vorgesehenen Neuplanungen durchzusetzen, werden alle Anträge aus der Öffentlichkeit, die sich auf eine zusätzliche Erweiterung von Wohnbauflächen, v.a. in den Außenorten, beziehen, abgelehnt.

 

Unbeschadet davon besteht die spätere Möglichkeit der Einzelanfrage / Aufstellen einer Satzung für die angefragten Bereiche.

 

 

 

 

 

 

Problematisch hier ist die Lage der angefragten Erweiterung im wassersensiblen Bereich - diese Flächen sind durch den Einfluss von Wasser geprägt, Überschwemmungen und hohe Grundwasserstände können nicht ausgeschlossen werden. Auen sollen aufgrund ihrer Biotop- und Vernetzungsfunktion prinzipiell von Bebauung freigehalten werden.

 

Der Antragsteller hat für diesen Bereich ein hydrologisches Gutachten vorgelegt. Das Wasserwirtschaftsamt hat daraufhin keine Bedenken erteilt, wenn ein Schutzstreifen von mindestens 5 m (berechneter HQ100-Bereich des Elendgrabens) berücksichtigt wird.

 

Aufgrund der Lückensituation im Hauptort Neuhausen kann einer Erweiterung der Wohnbebauung zugestimmt werden, wenn auf einer Breite von 5 m von der Böschungsmitte zum Rand der künftigen Wohnbebauung ein ungenutzter Grünstreifen (keine Gärten etc.) verbleibt.

 

Auf o.g. Gefahren wird nochmals ausdrücklich hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund der von den TÖB / Behörden kritisierten Diskrepanz zwischen dem aus statistischen Werten abgeleiteten Bedarf und den im Vorentwurf eingetragenen geplanten Erweiterungen an Wohnbauflächen besteht die Notwendigkeit, die neu in den FNP aufzunehmenden Bauflächen zu reduzieren. Neue Bauflächen sollen sich auf den Hauptort Neuhausen - und hier auf bestehende Baulücken - konzentrieren.

 

Um das Ziel nicht zu gefährden, zumindest einen Teil der von der Gemeinde vorgesehenen Neuplanungen durchzusetzen, werden alle Anträge aus der Öffentlichkeit, die sich auf eine zusätzliche Erweiterung von Wohnbauflächen, v.a. in den Außenorten, beziehen, abgelehnt.

 

Unbeschadet davon besteht die spätere Möglichkeit der Einzelanfrage / Aufstellen einer Satzung für die angefragten Bereiche.