Sitzung: 29.03.2023 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
Die beantragte
Fläche in Buchberg Fl.Nr.149, bis zum Ende Gartenhangende (Nachbar Gruber),
wurde in der Planung nicht berücksichtigt. Die beantragte
Fläche in Finsing Fl.Nr.354/5 wurde nicht berücksichtigt. Die beantragte
Fläche in Neuhausen Fl.Nr. 1079 wurde nur mit 0,2 Ha von ca.0,35 Ha
berücksichtigt. Anbei, aus
meiner Sichtweise gerechtfertigter Kompromisslösungsvorschlag: Zu Fl.Nr.149
Buchberg. Aufnahme einer
Teilfläche (wie Linie Wohnhaus, Nachbar Gruber), da es sich hier um eine
ebene, bereits erschlossene Fläche handelt, Kanalanschluss und Wasserleitung
liegt bereits im Grundstück, eine Bebauung der Fl.150 hat bereits
stattgefunden, Erschließungskosten wurden bereits bezahlt. Kein typisches
Ortsende, im vgl. zur Ausweitung der Fläche am Ortsende (gegenüber Heigl
Ludwig), Erschließung, Lage usw., die in der jetzigen Planung vor liegt. Zu
Fl.Nr.1079 Neuhausen. Aufnahme der
gesamten Fläche in den FNP, da es sich hier um einen reinen Lückenschluß, in
einer gewachsenen Siedlungsstruktur, so wie nach früheren Aussagen des LRA
Hr. Gebert, um eine Fläche handelt, die nach "Bebauung schreit",
ferner trägt diese Fläche den Anforderungen des Gesetztes der Innenbebauung
vor Außen Rechnung. Am Nachbargrundstück entsteht gerade eine Bebauung mit
ca. 15 m Abstand zu meiner Grundstücksgrenze. Eine
Erschließung, kann nur über eine Zufahrt mittig der Fläche von der
Waldstrasse aus her erfolgen (Aussage LRA) und auch auf Grund der ca.
doppelten Länge an den Häuserbeständen entlang, unwirtschaftlich und
verkehrstechnisch (lt. LRA) nicht möglich sei. Die
dargestellte Planung in der jetzigen Form mit Erschließung in der
Flächenmitte, ohne eine Bebauung links von der Erschließungsstrasse, würde
die Erschließungskosten im Verhältnis zur möglich, bebaubaren Fläche unnötig
in die Höhe treiben. Zu Fl.Nr
354/5 Finsing. Hier kann eine
evtl. Nichtaufnahme in den FNP, auf Grund einer einzelnen Parzelle ohne
Anschlußform auch nachvollzogen werden. Ich bitte
hiermit die dargestellten Ausführungen zu überdenken. |
Aufgrund der von den TÖB / Behörden kritisierten Diskrepanz zwischen
dem aus statistischen Werten abgeleiteten Bedarf und den im Vorentwurf
eingetragenen geplanten Erweiterungen an Wohnbauflächen besteht die
Notwendigkeit, die neu in den FNP aufzunehmenden Bauflächen zu reduzieren.
Neue Bauflächen sollen sich auf den Hauptort Neuhausen - und hier auf
bestehende Baulücken - konzentrieren. Um das Ziel nicht zu gefährden, zumindest einen Teil der von der
Gemeinde vorgesehenen Neuplanungen durchzusetzen, werden alle Anträge aus der
Öffentlichkeit, die sich auf eine zusätzliche Erweiterung von Wohnbauflächen,
v.a. in den Außenorten, beziehen, abgelehnt. Unbeschadet davon besteht die spätere Möglichkeit der Einzelanfrage /
Aufstellen einer Satzung für die angefragten Bereiche. Problematisch hier ist die Lage der angefragten Erweiterung im
wassersensiblen Bereich - diese Flächen sind durch den Einfluss von Wasser
geprägt, Überschwemmungen und hohe Grundwasserstände können nicht
ausgeschlossen werden. Auen sollen aufgrund ihrer Biotop- und
Vernetzungsfunktion prinzipiell von Bebauung freigehalten werden. Der Antragsteller hat für diesen Bereich ein hydrologisches Gutachten
vorgelegt. Das Wasserwirtschaftsamt hat daraufhin keine Bedenken erteilt,
wenn ein Schutzstreifen von mindestens 5 m (berechneter HQ100-Bereich des
Elendgrabens) berücksichtigt wird. Aufgrund der Lückensituation im Hauptort Neuhausen kann einer
Erweiterung der Wohnbebauung zugestimmt werden, wenn auf einer Breite von 5 m
von der Böschungsmitte zum Rand der künftigen Wohnbebauung ein ungenutzter
Grünstreifen (keine Gärten etc.) verbleibt. Auf o.g. Gefahren wird nochmals ausdrücklich hingewiesen. Aufgrund der von den TÖB / Behörden kritisierten Diskrepanz zwischen
dem aus statistischen Werten abgeleiteten Bedarf und den im Vorentwurf
eingetragenen geplanten Erweiterungen an Wohnbauflächen besteht die
Notwendigkeit, die neu in den FNP aufzunehmenden Bauflächen zu reduzieren.
Neue Bauflächen sollen sich auf den Hauptort Neuhausen - und hier auf
bestehende Baulücken - konzentrieren. Um das Ziel nicht zu gefährden, zumindest einen Teil der von der
Gemeinde vorgesehenen Neuplanungen durchzusetzen, werden alle Anträge aus der
Öffentlichkeit, die sich auf eine zusätzliche Erweiterung von Wohnbauflächen,
v.a. in den Außenorten, beziehen, abgelehnt. Unbeschadet davon besteht die spätere Möglichkeit der Einzelanfrage /
Aufstellen einer Satzung für die angefragten Bereiche. |
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