Sitzung: 29.03.2023 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
Durch die
Erweiterung des Geltungsbereichs des Flächennutzungsplans soll auf der
Flurnummer 117 bebaubarer Grundstücksbereich entstehen zum Bau eines
Einfamilienhauses für den Eigengebrauch. |
Aufgrund der von den TÖB / Behörden kritisierten Diskrepanz zwischen dem aus statistischen Werten abgeleiteten Bedarf und den im Vorentwurf eingetragenen geplanten Erweiterungen an Wohnbauflächen besteht die Notwendigkeit, die neu in den FNP aufzunehmenden Bauflächen zu reduzieren. Neue Bauflächen sollen sich auf den Hauptort Neuhausen - und hier auf bestehende Baulücken - konzentrieren. Um das Ziel nicht zu gefährden, zumindest einen Teil der von der Gemeinde vorgesehenen Neuplanungen durchzusetzen, werden alle Anträge aus der Öffentlichkeit, die sich auf eine zusätzliche Erweiterung von Wohnbauflächen, v.a. in den Außenorten, beziehen, abgelehnt. |
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