Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:


ich bitte um Erweiterung des Flächennutzungsplans auf die Flurnummer 117 in der Gemarkung Buchberg.

 

Durch die Erweiterung des Geltungsbereichs des Flächennutzungsplans soll auf der Flurnummer 117 bebaubarer Grundstücksbereich entstehen zum Bau eines Einfamilienhauses für den Eigengebrauch.

 

 

Aufgrund der von den TÖB / Behörden kritisierten Diskrepanz zwischen dem aus statistischen Werten abgeleiteten Bedarf und den im Vorentwurf eingetragenen geplanten Erweiterungen an Wohnbauflächen besteht die Notwendigkeit, die neu in den FNP aufzunehmenden Bauflächen zu reduzieren. Neue Bauflächen sollen sich auf den Hauptort Neuhausen - und hier auf bestehende Baulücken - konzentrieren.

 

Um das Ziel nicht zu gefährden, zumindest einen Teil der von der Gemeinde vorgesehenen Neuplanungen durchzusetzen, werden alle Anträge aus der Öffentlichkeit, die sich auf eine zusätzliche Erweiterung von Wohnbauflächen, v.a. in den Außenorten, beziehen, abgelehnt.