Sitzung: 29.03.2023 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
Nach Durchsicht
der Unterlagen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit
Landschaftsplan ist festgestellt worden, dass entlang der A 3 im Bereich der
Bauverbotszone und der Baubeschränkungszone keine neuen Siedlungsbereiche
vorgesehen sind. Es wird dennoch darauf hingewiesen, dass gemäß § 9 Abs. 1
FStrG parallel zur A 3 in einem Abstand von 40 m, gemessen vom äußeren Rand
der befestigten Fahrbahn der Autobahn die Errichtung von Hochbauten jeder Art
unzulässig ist. Ebenso unzulässig sind in diesem Bereich Abgrabungen und
Aufschüttungen größeren Umfanges. Die Bauverbotszone ist von Bebauung jeder
Art freizuhalten. Darüber wird
hingewiesen, dass gemäß § 9 Abs. 2 FStrG bauliche Anlagen der Zustimmung des
Fernstraßen-Bundesamtes bedürfen, wenn sie längs der Bundesautobahnen in
einer Entfernung bis zu 100 Meter, gemessen vom äußeren befestigten Rand der
Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anderes genutzt werden. Sollte von den
Festsetzungen abgewichen werden, ist eine erneute Beteiligung erforderlich. |
Die Hinweise werden im Erläuterungsbericht ergänzt. |
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