Sitzung: 29.03.2023 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
Die
Bundesrepublik Deutschland, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes, und der Freistaat Bayern, Wasserwirtschaftsverwaltung, gemeinsam
vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH (WIGES
GmbH), planen den Ausbau der Donau und die Verbesserung des
Hochwasserschutzes zwischen Straubing und Vilshofen. Mit Datum vom 20.12.2019
hat die Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt, Standort Würzburg,
den Planfeststellungsbeschluss für den Teilabschnitt 1, Straubing-Deggendorf,
erlassen (Az. 3600P-143.3Do/89). Der Planfeststellungsbeschluss ist
bestandskräftig. Das
Gemeindegebiet der Gemeinde Offenberg liegt innerhalt des Planungsumgriffs
des Teilabschnitts 1 des Donauausbaus und der Verbesserung des
Hochwasserschutzes, so dass die gemeindliche Bauleitplanung gemäß § 38 BauGB
Rücksicht auf die planfestgestellten Maßnahmen nehmen muss Bei Prüfung der
veröffentlichten Planunterlagen mussten wir feststellen, dass sämtliche
planfestgestellten Maßnahmen des Donauausbaus und der Verbesserung des
Hochwasserschutzes nicht berücksichtigt und nicht dargestellt sind.
Ausweislich der Planunterlagen (z.B. Erläuterungsbericht, Kap. 7.4.2 und 8.3)
ist Grundlage für den Vorentwurf des Flächennutzungsplans ein Planungsstand
aus dem Jahr 2007 bzw. des vorgezogenen Hochwasserschutzes, der
zwischenzeitlich überholt ist. Die WIGES GmbH
widerspricht in Vertretung für die Träger der planfestgestellten Vorhaben
gemäß § 7 BauGB dem Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan.
Die Gemeinde Offenberg hat die Planungen von überörtlicher Bedeutung gemäß §
38 BauGB zu beachten. Zwingend erforderlich ist daher eine
grundlegende Überarbeitung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans mit
Landschaftsplan unter Beachtung der planfestgestellten Vorhaben zum
Donauausbau und der Verbesserung des Hochwasserschutzes im Teilabschnitt 1. Der
Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 sowie die planfestgestellten
Unterlagen sind allgemein zugänglich auf der Homepage der Generaldirektion
Wasserstraßen und Schifffahrt abrufbar: https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/ Planfeststellungsverfahren/DE/600_ Donau_Straubing_Deggendorf.html Erst nach
Vorlage einer insoweit vollständig überarbeiteten Planung ist eine
substantiierte Stellungnahme der WIGES GmbH möglich. Für Rückfragen
und Abstimmungen stehen wir gerne zur Verfügung. |
Der Vorentwurf wird hinsichtlich der planfestgestellten Vorhaben zum
Donauausbau / Hochwasserschutz in Plan und Text überarbeitet. |
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