Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Die Bundesrepublik Deutschland, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, und der Freistaat Bayern, Wasserwirtschaftsverwaltung, gemeinsam vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH (WIGES GmbH), planen den Ausbau der Donau und die Verbesserung des Hochwasserschutzes zwischen Straubing und Vilshofen. Mit Datum vom 20.12.2019 hat die Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt, Standort Würzburg, den Planfeststellungsbeschluss für den Teilabschnitt 1, Straubing-Deggendorf, erlassen (Az. 3600P-143.3Do/89). Der Planfeststellungsbeschluss ist bestandskräftig.

 

Das Gemeindegebiet der Gemeinde Offenberg liegt innerhalt des Planungsumgriffs des Teilabschnitts 1 des Donauausbaus und der Verbesserung des Hochwasserschutzes, so dass die gemeindliche Bauleitplanung gemäß § 38 BauGB Rücksicht auf die planfestgestellten Maßnahmen nehmen muss

 

Bei Prüfung der veröffentlichten Planunterlagen mussten wir feststellen, dass sämtliche planfestgestellten Maßnahmen des Donauausbaus und der Verbesserung des Hochwasserschutzes nicht berücksichtigt und nicht dargestellt sind. Ausweislich der Planunterlagen (z.B. Erläuterungsbericht, Kap. 7.4.2 und 8.3) ist Grundlage für den Vorentwurf des Flächennutzungsplans ein Planungsstand aus dem Jahr 2007 bzw. des vorgezogenen Hochwasserschutzes, der zwischenzeitlich überholt ist.

 

Die WIGES GmbH widerspricht in Vertretung für die Träger der planfestgestellten Vorhaben gemäß § 7 BauGB dem Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan. Die Gemeinde Offenberg hat die Planungen von überörtlicher Bedeutung gemäß § 38 BauGB zu beachten.

 

Zwingend erforderlich ist daher eine grundlegende Überarbeitung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan unter Beachtung der planfestgestellten Vorhaben zum Donauausbau und der Verbesserung des Hochwasserschutzes im Teilabschnitt 1.

 

Der Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 sowie die planfestgestellten Unterlagen sind allgemein zugänglich auf der Homepage der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt abrufbar:

 

https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/

Planfeststellungsverfahren/DE/600_

Donau_Straubing_Deggendorf.html

 

Erst nach Vorlage einer insoweit vollständig überarbeiteten Planung ist eine substantiierte Stellungnahme der WIGES GmbH möglich.

 

Für Rückfragen und Abstimmungen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vorentwurf wird hinsichtlich der planfestgestellten Vorhaben zum Donauausbau / Hochwasserschutz in Plan und Text überarbeitet.