Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Die Aufstellung bzw. regelmäßige Fortschreibung eines Flächennutzungsplanes ist aus unserer Sicht grundsätzlich zu begrüßen und für das lokale Handwerk und dessen Standortbedingungen mit von Bedeutung. Den angeführten Informationen zum Planungsprozess und -inhalte können wir grundsätzlich folgen.

 

Ergänzend zu durch Bürger und Betroffene vorgebrachte Hinweise und Anregungen möchten wir als Träger öffentlicher Belange folgend sowohl generelle Belange des Handwerks im Rahmen der Bauleitplanung anführen, als auch auf konkrete Aspekte zum vorliegenden Entwurf eingehen.

 

Aus unserer Sicht beschreibt der vorliegende Planentwurf eindrücklich, wie sich die derzeitige Situation darstellt, vor welchen Herausforderungen die Gemeinde Offenberg steht und welche Planungsziele durch den Flächennutzungsplan verfolgt werden sollen.

 

Wir begrüßen grundsätzlich kommunale Aktivitäten, die entscheidend dazu beitragen, die Lebens- und Wohnverhältnisse sowie insbesondere auch die Arbeitsverhältnisse vor Ort nachhaltig zu erhalten bzw. auch zu verbessern.

 

Maßnahmen, die dazu einen positiven Beitrag leisten, sehen wir auch im Sinne des Handwerks, da das Handwerk traditionell ein besonders eng mit Orts- und Stadtzentren verbundener Wirtschaftsbereich ist.

 

Aus Sicht des Handwerks gilt es auch im Rahmen der Bauleitplanung die Standortbedingungen der lokalen Wirtschaft und der Handwerksbetriebe perspektivisch grundlegend zu sichern und zu entwickeln.

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass den Gewerbe- und Handwerksbetrieben gerade auch über die Bauleitplanung Planungssicherheit für ihre Standorte gegeben wird. Dabei sind sie sowohl vor Verdrängung zu schützen, als auch ihnen ausreichend Möglichkeiten zur Weiterentwicklung, insbesondere auch an ihren bestehenden Standorten, einzuräumen. Mittels einer gelungenen Bauleitplanung können Betriebsstandorte für Gewerbe- und Handwerksbetriebe strategisch gesichert werden, was gerade für kleine und mittlere Betriebe vielmals eine existentielle Bedeutung darstellt.

 

Bei mittel- bis längerfristigen Planungen und Konzepten sind die Standortbedingungen und Belange des lokalen Gewerbes sowie der Handwerkbetriebe deshalb zentral mit einzubeziehen. Wichtig dabei ist, wie bereits angeführt, den Gewerbebetrieben Planungssicherheit auch über die Bauleitplanung zu geben und ihre Belange, z. B. für den Bereich des Immissionsschutzes, mit geeigneten Maßnahmen entsprechend zu schützen.

 

Darüber hinaus sehen wir es bei Konzepten wie der Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes als bedeutend an, grundsätzliche Aussagen und Planungen zur zukünftigen Weiterentwicklung des Ortes in Bezug auf die Flächenpolitik zu treffen. Bei Gewerbeflächenplanungen soll und muss auch der Mittelstand und das Handwerk eine entsprechende Würdigung und Berücksichtigung finden, da das Handwerk traditionell ein besonders eng mit Kommunen verbundener Wirtschaftsbereich ist.

 

Die Suche und Entwicklung neuer geeigneter Standorte gestaltet sich gerade für das Handwerk und kleinere mittelständische Unternehmen derzeit in vielen Regionen häufig schwierig. Zum Erhalt sowie zur Schaffung geeigneter Standortvoraussetzungen für diese Unternehmen sowie für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe bitten wir die angeführten Hinweise und Belange verstärkt in die generellen Planungen miteinzubeziehen.

 

Um ansiedelungswilligen Betrieben, auch mit kleinen und mittleren Betriebsgrößen, wie z.B. im Handwerk, die Möglichkeit zur Standortverlagerung oder -neugründung zu geben, sollten, neben den bereits angeführten Aspekten, auch kleinflächige, handwerklich geprägte Betriebe angemessene Berücksichtigung sowohl im Planungsprozess als auch im Vergabeprozess von gewerblich nutzbaren Flächen finden. Dazu regen wir neben anderen geeigneten Maßnahmen generell an, Flächenparzellierungen sowie zu treffende Festsetzungen zur Bebaubarkeit auf deren Eignung für die oben angeführten Betriebsgrößen und Nutzungen zu prüfen und entsprechend zu verankern.

 

Wir begrüßen es, wenn der neu zu erstellende Plan mit seinen entsprechenden Planunterlagen und -teilen auch auf Belange des Handwerks weiter mit eingehen könnte.

 

Handwerk in der Gemeinde Offenberg

 

Bezugnehmend auf die Wirtschaftsstruktur möchten wir anführen, dass das Handwerk in der Gemeinde Offenberg eine nicht unbedeutende Wirtschaftskraft darstellt. Stand 31.12.2021 waren aus dem Gemeindegebiet insgesamt 60 Handwerksbetriebe bei der Handwerkskammer eingetragen (angeführte Gesamtzahl ohne Filialen).

 

Die Daten zeigen, dass im Gemeindegebiet funktionierende klein- und mittelständische Strukturen mit einem entsprechenden Arbeitsplatzangebot vorhanden sind. Dies belegen auch entsprechende Strukturdaten. Mit 18,0 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohnern liegt die Handwerkerdichte im Gemeindegebiet in etwa im Landkreisschnitt (18,7 Handwerksbetriebe je 1.000 Einwohner) und des Regierungsbezirks (18,1) sowie über dem Landes- (16) und Bundesdurchschnitt (12).

 

Dabei weist auch der Landkreis Deggendorf stärkere Strukturdaten für das Handwerk aus als andere Regionen in Deutschland:

 

 

 

Landkreis

Deggendorf

Nieder-

bayern

Bayern

Deutschland

Handwerksanteil an allen

 

 

 

 

… sozialverpfl. Beschäftigte

22 %

18 %

13 %

12 %

… Umsätzen

34 %

24 %

10 %

9 %

… Auszubildenden

33 %

33 %

30 %

28 %

 

Hinweise und Anregungen zu einzelnen Passagen und Themenkomplexen in der Begründung zum Flächennutzungsplan

 

Zu einzelnen von den vorliegenden Planunterlagen aufgegriffenen Themenkomplexen können aus Sicht des Handwerks Anmerkungen, Hinweise und Anregungen von uns gegeben werden. Dazu bitten wir um Beachtung unserer Ausführungen in der beiliegenden Anlage dieses Schreibens.

 

Einzelanregungen und -betroffenheiten von Betrieben

 

Im Zuge der uns vorgelegten Unterlagen haben wir alle im Gemeindegebiet ansässigen Handwerksbetriebe, die in der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz eingetragen sind, angeschrieben. In diesem Zuge haben wir bislang keine Rückmeldung mit negativen Einzelbetroffenheiten von Betrieben zu den vorgelegten Planungen erhalten.

 

Im Zuge des Weiteren Verfahrens bitten wir die hier im Schreiben angeführten Hinweise, Anregungen und Bedenken zu prüfen und in den weiteren Planungen nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

 

Weitere Informationen zu den Planungen liegen uns aktuell nicht vor. Wir bitten Sie, uns im weiteren Verfahren zu beteiligen und nach § 3 Abs. 2 BauGB über das Ergebnis zu informieren.

 

Anlage zur Stellungnahme

 

Im Rahmen der Stellungnahme der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz ergänzende Anmerkungen, Hinweise und Anregungen zu aufgegriffenen Themenkomplexen

 

Stellungnahme zur Neuaufstellung Flächennutzungsplan der Gemeinde Offenberg

 

Innenbereich / Gemischte und gewerbliche Bauflächen / Mischnutzung / Städtebau / Siedlungs- und Nutzungsstruktur / Handwerkerstandorte / Entwicklung am Standort:

 

In durchmischten Strukturen finden vor allem kleine (mittelständische) Betriebe, oftmals gute Produktions- und Absatzbedingungen vor. Die Entfaltungsmöglichkeiten des Handwerks sowie lokaler Gewerbebetriebe werden in durchmischten Gebieten aber zunehmend erschwert. Früher selbstverständliche Formen des Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten, auch mit einer klassischen Mischbebauung in Stadt- und Ortszentren, werden von vielen Einwohnern heutzutage oft nicht mehr in der Art und Weise akzeptiert wie in der Vergangenheit.

 

Daher sollten Maßnahmen zur Standortsicherung von bestehenden Gewerbe-/ Handwerksbetrieben, zum Beispiel bei der Entwicklung neuer Bebauungspläne, speziell auch in Hinblick auf immissionsschutzrechtliche Problematiken, aber auch bei der Aufstellung von Entwicklungsplänen o. ä. generell eine hohe Bedeutung zukommen. Handwerksbetrieben, die eine Verbundenheit zum Stadt-/Ortszentrum aufweisen beziehungsweise die, die durchmischte Siedlungsstrukturen mit fördern, sollten weiterhin geeignete Entwicklungsmöglichkeiten für ihre Standorte dort eingeräumt werden.

 

Drüber hinaus begrüßt das Handwerk generell Maßnahmen, die zur Förderung der Innenentwicklung als auch insbesondere zur Förderung von Nutzungsmischungen beitragen.

 

Für die Entwicklung durchmischter baulicher Strukturen (Nutzungsmischungen) spricht eine Vielzahl an Aspekten. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise generell anzuführen, dass eine kleinräumig verschränkte Entwicklung von verschiedenen Funktionalitäten, wie zum Beispiel Wohnen, Freizeit, aber auch Arbeiten und Versorgung Lebensqualität sichern kann.

 

Wir möchten ergänzend anführen, dass die Schaffung nutzungsgemischter Gebiete auch ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Stabilität von Zentren sein kann. In Ortschaften und Städten der kurzen Wege kann beispielsweise auch das Handwerk einen maßgeblichen Beitrag durch seine Angebote alltäglicher Dienste und Produkte leisten und somit zusätzliche Verkehre vermieden werden.

 

Gleichzeitig möchten wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass gerade Handwerksbetriebe häufig auf die gesamte Gemeindefläche verteilt sind und ihre Standorte auch in gewachsenen, gemischten Strukturen haben. Diese Ausgangslage sollte speziell in den weiteren Planungen mit Berücksichtigung finden.

 

Außerdem profitieren bei gleichzeitigem Schutz des Außenbereichs Handwerksbetriebe oftmals von einer gewissen Flexibilisierung bei der Entwicklung bestehender Strukturen an ihren, auch nicht zentralen, Standorten. Dementgegen stehen jedoch oftmals Genehmigungsproblematiken aufgrund der vorhandenen Lage in bzw. in unmittelbarer Nähe zum Außenbereichsflächen.

 

Daher sollten aus unserer Sicht sowohl in der Planung als auch in der Genehmigungspraxis Spielräume genutzt werden, um Existenzgründungen und Betriebserweiterungen durch gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen und Nutzungsänderungen kostengünstig, zeitnah und vor allem unbürokratisch im Sinne der Förderung betrieblicher Existenzen im KMU-Bereich zu ermöglichen. Neben der Entwicklung neuer Betriebsstandorte ist besonders im Handwerk und bei kleineren Unternehmen die (Weiter-)Entwicklung bestehender Betriebsstandorte von großer Bedeutung. Mit Unterstützung solcher Vorhaben könnten auch weiteren Flächenverbräuchen im ländlichen Raume entgegengewirkt werden.

 

Immissionsschutz:

 

Der Standortsicherung bestehender Gewerbe-/Handwerksbetriebe sollte wie bereits angeführt speziell auch unter dem Gesichtspunkt immissionsschutzrechtlicher Problematiken eine hohe Bedeutung zukommen. Gerade bestehende Betriebsstandorte sollten durch heranrückende Wohnbebauung oder planungsrechtliche Maßnahmen nicht gefährdet werden. Neben der Entwicklung neuer Betriebsstandorte ist besonders im Handwerk und bei kleineren Unternehmen die (Weiter-) Entwicklung bestehender Betriebsstandorte von großer Bedeutung.

 

Verkehrs- und Straßennetz:

 

Die vorliegenden Planunterlagen gehen auch auf den für Gewerbe-/Handwerksbetriebe sehr wichtigen Themenkomplex des Verkehrs ein.

 

Hierzu ist generell anzuführen, dass sich öffentliche Diskussionen sowohl über den Zustand des nationalen Straßennetzes, als auch über deren Bedeutung, intensivieren. Bei der Planung und Verteilung öffentlicher Mittel zum Infrastrukturausbau müssen aus unserer Sicht die Prioritäten weiterhin den bestehenden Hauptverkehrsträgern, gemessen an ihrer Bedeutung, auch für den Wirtschaftsverkehr und die Region, gerecht werden. Dies sollte sich im Bedarfsfall auch in Planungen wiederfinden.

 

Ursachen für Defizite im Bereich der Verkehrsinfrastruktur sind neben einer zuletzt stetigen Zunahme des Transport- und Verkehrsaufkommens auch Verzögerungen bei wichtigen Sanierungen, Ausbau- und Neubaumaßnahmen. Nach verschiedenen Erhebungen sieht sich ein nicht unbedeutender Teil der Betriebe in seiner Geschäftstätigkeit durch Probleme im Verkehrsinfrastrukturbereich beeinträchtigt.

 

Um generelle Verbesserungen zu erreichen, können auch die Kommunen einen Beitrag leisten. Auf kommunaler Ebene sollte generell ein Schwerpunkt auf den langfristigen und strategischen Erhalt sowie die Ertüchtigung der vorhandenen Straßeninfrastruktur gelegt werden. Dabei ist zu beachten, dass ein hoher Anteil des Wirtschaftsverkehrs auch lokal abgewickelt wird, bei dem ein Teil der Güter in einem überschaubaren Radius transportiert wird bzw. Kunden zu erreichen sind. Dabei wird die Straße Verkehrsträger Nummer eins bleiben. Die Beseitigung von Straßenengpässen und Mängeln in der Infrastruktur, auch in kommunalen Straßennetzen, sind deshalb wichtige Maßnahmen im Einflussbereich der Kommunen.

 

ÖPNV:

 

Der Themenbereich ÖPNV nimmt auch für einen Teil der Mitarbeiter im Handwerk und vor allem für die Auszubildenden in der beruflichen Bildung eine zentrale Bedeutung ein.

 

Daher ist es aus unserer Sicht bei kommunalen ÖPNV-Planungen wichtig, dass neben den klassischen Schülerverkehren auch die Belange der Auszubildenden ausreichend mit einbezogen werden. Das betrifft sowohl Fahrten zu den Berufsschulen, aber vor allem auch Fahrten der Auszubildende ohne eigene Fahrerlaubnis zu ihren Ausbildungsbetrieben. Dabei ist, um ein Beispiel zu nennen, auch ein entsprechendes Angebot zu den ganzjährigen Arbeitszeiten der Auszubildenden, die teilweise von Schulzeiten abweichen, sicherzustellen.

 

Telekommunikation:

 

Dass dieser für die lokale Wirtschaft sehr wichtige Bereich mit Eingang in die Planungen findet wird von unserer Seite grundsätzlich begrüßt. Neben Themen der Ver- und Entsorgung, der Verkehrsanlagen usw. sehen wir den Bereich der Telekommunikation als zentral an.

 

Den Mobilfunk, den fast jeder Mensch in ganz Bayern tagtäglich nutzt, wird nur zukunftsfähig werden – was nahezu auch ein Großteil der Menschen fordert – wenn flächendeckende und leistungsfähige Infrastruktur dazu geschaffen wird. Dazu werden auch neue und ausgebaute Mobilfunkstandorte notwendig gebraucht. Dieses Bewusstsein muss in der Bevölkerung ankommen. Wenn möglich, sollten auch hier auf kommunaler Ebene bereits frühzeitig Planungen ergriffen bzw. notwendige Schritte dazu in den Planungen berücksichtigt werden.

 

Die Telekommunikationsinfrastruktur – sowohl kabelgebunden als auch mobil – nimmt eine bedeutende Rolle für das Handwerk ein. Gerade in ländlichen Regionen Ostbayerns ist noch nicht überall die mobile und auch kabelgebundene Breitbandinfrastruktur vorhanden, die notwendig ist. Ein zunehmend flächendeckender Glasfaserausbau gilt auch als Basis für einen weiteren modernen Mobilfunknetzausbau, der nicht nur in Ballungsräumen erreicht werden muss. Auch auf diesen Bereich haben Kommunen Einfluss, z. B. im Rahmen der Ausgestaltung von Breitbandausbauprojekten oder bei der Planung und dem Bau weiterer Mobilfunkanlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Hinweise, Anregungen und Bedenken - auch in der Anlage des Schreibens - werden geprüft und in weiteren Planungen nach Möglichkeit berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

Die Handwerkskammer Niederbayern / Oberpfalz wird auch im weiteren Verlauf des Verfahrens beteiligt und informiert.

 

 

Die in der Anlage enthaltenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden geprüft und - wo möglich - berücksichtigt.