Sitzung: 29.03.2023 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
in dem im Betreff bezeichneten Planungsbereich verlaufen
Wasserleitungen (DN 400 ST sowie DN 200 GG) der Wasserversorgung Bayerischer
Wald (siehe beigefügte Lagepläne). Im Hinblick auf evtl. geplante Baufeldflächen weisen wir darauf hin,
dass unsere Anlagen durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten dinglich
gesichert sind und Maßnahmen, die den Bestand oder Betrieb der Anlagen
gefährden können (z.B. Be- oder Überbauung, Bepflanzung mit tiefwurzelnden
Bäumen oder sonstige Geländeveränderungen), innerhalb des Schutzstreifens von
jeweils 3 m beidseits der Rohrleitungsmitte zu unterlassen sind. |
Der im Plan eingezeichnete Verlauf der Wasserleitungen wird anhand der beigefügten Lagepläne überprüft und ggf. berichtigt und / oder ergänzt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen konkreter Planungen berücksichtigt. |
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