Sitzung: 29.03.2023 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
die Gemeinde Offenberg plant die Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes. Dadurch soll die (Siedlungs-)Entwicklung in der
Gemeinde in den nächsten 20 Jahren gesteuert werden. Die höhere
Landesplanungsbehörde nimmt zu folgenden Punkten Stellung. Ziele der Raumordnung (Z), die eine Anpassungspflicht nach
§ 1 Abs. 4 BauGB nach sich ziehen, sowie Grundsätze der Raumordnung (G), die
zu berücksichtigen sind: Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP): LEP 3.1 G: „Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer
nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des
demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden.“ LEP 3.2 Z: „In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen
Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind
zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen.“ LEP 3.3 Z: „Darüber hinaus sind neue Siedlungsflächen
möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen.“ Regionalplan Donau-Wald: RP 12 B II 1.1 G: „Die Siedlungsentwicklung soll in allen
Gemeinden der Region bedarfsgerecht erfolgen. Die Siedlungsentwicklung soll
so weit als möglich auf die Hauptorte der Gemeinden konzentriert werden.“ Bewertung: Die Gemeinde Offenberg stellt den Flächennutzungsplan mit
integriertem Landschaftsplan neu auf. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan
stammt aus dem Jahr 1984. Nach fast 40 Jahren ist eine Anpassung an die
derzeitigen Gegebenheiten und eine Überarbeitung der Strategie für die
Siedlungsentwicklung in der Gemeinde überfällig und wird aus
landesplanerischer Sicht begrüßt. Die Gemeinde setzt sich sowohl Ziele für die Entwicklung
der Gemeinde, als auch für die Entwicklung der Siedlungsgebiete. So möchte
die Gemeinde vermehrt Potenziale der Innentwicklung nutzen und die
Siedlungsentwicklung auf den Hauptort Neuhausen und die Ortsteile Finsing,
Aschenau und Stegertswörth konzentrieren. Bei den anderen Ortsteilen soll
eine Weiterentwicklung nur im Rahmen der Nachfrage aus den Orten selbst
erfolgen. Eine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf den Hauptort
Neuhausen wird aus landes- und regionalplanerischer Sicht begrüßt. Dies
entspricht dem Regionalplan Donau-Wald, wonach die Siedlungsentwicklung so
weit als möglich auf die Hauptorte der Gemeinden konzentriert werden soll
(vgl. RP 12 B II 1.1 G). In den weiteren Ortsteilen sollten nicht zu viele
Bauflächen vorgehalten werden, sondern eine Ausweisung neuer Wohnbauflächen
bedarfsgerecht erfolgen. Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern soll die
Ausweisung von Bauflächen an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter
besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen
ausgerichtet werden (vgl. LEP 3.1 G). In den Planunterlagen findet eine ausführliche
Auseinandersetzung mit demographischen und weiteren statistischen Daten
statt, anhand derer der Bedarf neuer Siedlungsflächen (v.a. Wohnbauflächen)
begründet wird. Demnach erwartet die Gemeinde einen Bedarf an zusätzlichen
Wohnbauflächen von 5,5 bis 9,7 ha. Aufgrund der derzeit prognostizierten
positiven Bevölkerungsentwicklung kann der Bedarf an zusätzlichen
Wohnbauflächen in der Gemeinde nachvollzogen werden. Tatsächlich summieren
sich die nun im Flächennutzungsplan dargestellten und unbebauten
Wohnbauflächen auf 18 ha. Hinzu kommen 10 ha Innenentwicklungspotenziale, für
die bereits jetzt Baurecht besteht und die aus Sicht der Gemeinde in den
nächsten Jahren entwickelt werden können. Somit stehen einem Bedarf von 5,5
bis 9,7 ha ein Angebot an ca. 28 ha möglicher Wohnbauflächen entgegen. Die
Gemeinde stellt damit mehr als das Dreifache der benötigten Wohnbauflächen im
Flächennutzungsplan dar. Hinzu kommt die Fokussierung auf Einfamilien- und
Doppelhausbebauung bei der Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs. Gerade mit
Hinblick auf die Alterung der Bevölkerung und den immer kleiner werdenden
Haushaltsgrößen werden in Zukunft mehr kleinere Wohneinheiten in
Mehrfamilienhäusern nachgefragt. Der Flächenbedarf für diese Wohnformen fällt
deutlich geringer aus, als für Einfamilien- und Doppelhäuser und sollte
entsprechend berücksichtigt werden. Insgesamt entspricht der Umfang der
dargestellten Wohnbauflächen nicht den Anforderungen an eine nachhaltige und
bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung (vgl. LEP 3.1 G und RP 12 B II 1.1 G). Die Planung widerspricht damit aber auch der eigenen
Strategie mehr Innenentwicklungspotenziale aktivieren zu wollen. Welche auch
als landesplanerischer Sicht begrüßt würde, da sie dem Ziel 3.2 des LEP
entspricht, wonach in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potenziale der
Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen sind. Im Folgenden werden einzelne Flächen in den Ortsteilen
bewertet. Neuhausen: Im Hauptort Neuhausen werden ca. 2,5 ha Wohnbaufläche aus
der Darstellung des Flächennutzungsplanes herausgenommen. An anderer Stelle
kommen insgesamt ca. 5 ha hinzu. Außerdem wird eine Gewerbefläche in eine
Mischgebietsfläche umgewidmet und im Innenbereich eine weitere
Mischgebietsfläche im direkten Anschluss an neue Wohnbaufläche ergänzt.
Bereits jetzt dargestellte größere unbebauten Wohnbauflächen im Osten und
Westen bleiben im neuen Flächennutzungsplan enthalten. Die Darstellung
einzelner Wohnbau- und Mischgebietsflächen im Innenbereich wird positiv
gesehen, da so kleinere und größere Lücken im Hauptort auf lange Sicht
geschlossen werden können. Die ca. 3 ha große Darstellung einer Wohnbaufläche
im Westen des Hauptortes wird kritisch gesehen. Ein sinnvoller
Anknüpfungspunkt an eine bestehende (Wohn-)Bebauung besteht hier nicht. Durch
das Überspringen der Straße wird hier ein neuer Siedlungsansatz geschaffen.
Eine Siedlungsentwicklung in diesem Bereich steht in Konflikt mit einer
flächensparenden und nachhaltigen Siedlungsentwicklung (vgl. LEP 3.1). Von
einer Darstellung dieser Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan ist daher
abzusehen. Finsing: Im Ortsteil Finsing ist die Neudarstellung einer ca. 1 ha
großen Wohnbaufläche geplant. An sich ist diese Fläche zwar an bestehende
Bebauung angebunden (vgl. LEP 3.3 Z), aufgrund der vielzählig vorhandenen
Innenentwicklungspotenziale in den Baugebieten Steinbühl, Finsing-Pitterer
und Gutshof I und II wird von einer Darstellung neuer Wohnbauflächen
abgeraten und zu einer bevorzugten Entwicklung der
Innenentwicklungspotenziale geraten (vgl. LEP 3.2 Z). Darüber hinaus steht
die Planung in Konflikt mit dem Grundsatz des Regionalplan Donau-Wald, wonach
die Siedlungsentwicklung auf die Hauptorte der Gemeinde konzentriert werden
soll (vgl. RP 12 B II 1.1 G). Aschenau: Ähnlich verhält es sich im Ortsteil Aschenau. Neben einer
umfangreichen Darstellung gemischter Bauflächen ist hier die Darstellung
neuer Wohnbauflächen in einer Größenordnung von 1,3 ha vorgesehen. Würden
dort alle Flächen einer Bebauung zugeführt, hätte dies eine Vergrößerung des
Ortsteils um das Doppelte zur Folge. Auch hier sollte von einer
Neudarstellung der geplanten Wohnbauflächen abgesehen werden. Stegertswörth: Der Ortsteil Stegertswörth ist im Bereich der Harthammer
Straße derzeit als Außenbereichssatzung festgelegt und soll nun als
Mischgebiet und somit als Innenbereichssatzung (Ortsabrundungssatzung)
dargestellt werden. Ob die städtebaulichen Voraussetzungen hierfür vorliegen
ist mit dem Landratsamt zu klären. Im Zuge der Darstellung als
Ortsabrundungssatzung ist eine Erweiterung auf bisher unbebaute Flächen in
nördliche und östliche Richtung vorgesehen. Dabei entspricht die Erweiterung
nach Osten nicht den Erfordernissen der Raumordnung. Diese Fläche befindet
sich abgesetzt von der bestehenden Bebauung, jenseits des Heubachs und steht
in Konflikt dem Ziel 3.3 des LEP, wonach neue Siedlungsflächen möglichst in
Anbindung an bestehenden Siedlungseinheiten auszuweisen sind. Diese Fläche ist
somit aus der Darstellung als MI im Flächennutzungsplan herauszunehmen. Zusammenfassung: Die umfangreiche Darstellung von Wohnbauflächen und
gemischten Bauflächen im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist
überdimensioniert und steht in Konflikt mit Zielen und Grundsätzen der
Raumordnung sowie den von der Gemeinde formulierten Zielen für die Gemeinde-
und Siedlungsentwicklung. Die Ausweisung neuer Bauflächen sollte auf den
Hauptort Neuhausen konzentriert werden. Der Flächennutzungsplan ist
entsprechend zu überarbeiten. |
Die Darstellung der Wohnbaufläche im
Westen des Hauptortes Neuhausen wird gestrichen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Gemeinde schätzt die genannten
Innenentwicklungspotenziale im Ortsbereich Finsing (ca. 1,9 ha gem. Tabelle 8
in Abschnitt 4.5.3 des Erläuterungsberichtes) nach Befragung der Eigentümer
für die nächsten ca. 20 Jahre auf etwa 0,6 ha. Der überwiegende Teil des
Innenentwicklungspotenzials steht damit im Planungszeitraum aller
Wahrscheinlichkeit nach nicht zur
Verfügung. Es besteht eine anhaltende Nachfrage nach Baugrundstücken. Die Darstellung der Wohnbaufläche wird
daher beibehalten. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Gemeinde schätzt die genannten
Innenentwicklungspotenziale im Ortsbereich Aschenau (ca. 2,4 ha gem. Tabelle
8 in Abschnitt 4.5.3 des Erläuterungsberichtes) nach Befragung der Eigentümer
für die nächsten ca. 20 Jahre auf etwa 1,0 ha. Der überwiegende Teil des
Innenentwicklungspotenzials steht damit im Planungszeitraum aller
Wahrscheinlichkeit nach nicht zur Verfügung. Es besteht auch hier eine
anhaltende Nachfrage nach Baugrundstücken. Die Darstellung der Wohnbaufläche wird zur
Sicherung von Entwicklungsmöglichkeiten daher beibehalten. Die Darstellung der Mischgebietsfläche
östlich von Stegertswörth wird gestrichen. Der Flächennutzungsplan wird bzgl. der
Bauflächenausweisungen überarbeitet. |
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