Sitzung: 29.03.2023 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
die Belange des Staatlichen Bauamtes Passau werden bei der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Offenberg durch die
Staatsstraße St 2125, Bogen-A92 AS Deggendorf-Mitte, berührt. Im Bestand durchquert die St 2125 von Nordwesten her
kommend das Gemeindegebiet auf einer Strecke von 4,0 km und verläuft weiter
in Richtung Südosten. Straßenrechtlich befindet sich die St 2125 hierbei
durchgehend außerhalb der geschlossenen Ortslage auf freier Strecke. Seitens der Straßenbauverwaltung sind innerhalb der
nächsten Jahre keine weiteren straßenbaulichen Um- und Ausbaumaßnahmen von
städtebaulicher Relevanz geplant. Unter der Voraussetzung, dass nachfolgende Anmerkungen und
Auflagen beachtet werden, besteht unsererseits mit der vorgelegten
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Einverständnis: 1.
Anbauverbotszone
gemäß Art. 23 Abs. 1 BayStrWG Bei der Ausweisung neuer für die Bebauung vorgesehener
Flächen entlang der St 2125 gilt es die Anbauverbotszone gemäß Art. 23 Abs. 1
BayStrWG zu beachten. Hierbei ist der Straßenseitenraum bis zu einem Abstand
von 20 m, jeweils gemessen vom bituminösen Rand der Fahrbahndecke der St
2125, von jeglicher Bebauung freizuhalten. Die Grenzen neuer Bauflächen und
Baugebiete sind demnach so auszurichten, dass sie sich außerhalb der
Anbauverbotszone befinden oder höchstens entlang dieser verlaufen. 2.
Neue
Erschließungen und Zufahrten Neue, direkte Zufahrten zur St 2125 werden außerhalb der
geschlossenen Ortslage vom Staatlichen Bauamt in der Regel nicht genehmigt. Es ist seitens der gemeindlichen Bauleitplanung auf die
Nutzung bestehender Anschlüsse und eine rückwärtige Erschließung hinzuwirken. Für die Neuausweisung größerer und zusammenhängender
Bauflächen kann eine Entscheidung im Einzelfall über die Errichtung einer
verkehrssicheren Anbindung (z.B. durch Linksabbiegestreifen) getroffen
werden, sofern dies die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erlaubt.
Entsprechende Umbaumaßnahmen werden im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem
Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Passau, und der
Gemeinde Offenberg geregelt. Die entstehenden Planungs-, Bau- und
Grunderwerbskosten sind hierbei von der Gemeinde zu tragen, der erhöhte
Unterhaltsaufwand für die hinzukommenden Straßenflächen ist der
Straßenbauverwaltung zu erstatten. 3.
Landschaftsplanung,
Grünflächen, Baumpflanzungen Bei neuen Baumpflanzungen entlang der Staatsstraße ist
außerhalb der geschlossenen Ortslage ein Mindestabstand von 8,00 m zum
bituminösen Fahrbahnrand der St 2125 einzuhalten. Der Sicherheitsraum gemäß
Bild 2 der „Richtlinien für die Anlage von Landstraßen“ (RAL 2012) ist
dauerhaft von Baumkronen freizuhalten. 4.
Immissionsschutz
– Straßenverkehrslärm Hinsichtlich des Schutzes der Bebauung vor Verkehrslärm,
weisen wir darauf hin, dass die bestehende Staatsstraße St 2125 zwischen
Offenberg und Neuhausen eine durchschnittliche Verkehrsstärke von 4.050
Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von etwa 4,2 % aufweist (SVZ 2015). Innerhalb des betroffenen Abschnittes ist von den zum
Zeitpunkt der Lärmberechnung angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten
auszugehen. Für neu auszuweisende Bauflächen in Staatsstraßennähe sind
im Falle einer Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN 18005 die
erforderlich werdenden Lärmschutzmaßnahmen durch den Bauwerber durchzuführen.
Infolge des nachträglichen Hinzukommens und der hierdurch
zu berücksichtigender Vorbelastung können keine Ansprüche auf
Lärmschutzmaßnahmen oder Entschädigungsforderungen gegenüber dem
Straßenbaulastträger geltend gemacht werden. Verkehrsrechtliche
Beschränkungen zur Reduzierung des Verkehrslärms sind ebenso nicht möglich. Wir bitten im Rahmen der weiteren Entwurfsüberarbeitung um
die Übernahme und Einarbeitung unserer Anmerkungen und Auflagen, sofern diese
nicht bereits berücksichtigt wurden. Bitte beachten Sie, dass abweichende Planungen sowie
weitere Maßnahmen an und im Bereich der Staatsstraße oder mit Auswirkungen
auf die vom Staatlichen Bauamt vertretenen Belange in jedem Fall mit der
Servicestelle Deggendorf auf ihre Realisierbarkeit hin abzuklären sind. |
Der Hinweis wird im Erläuterungsbericht ergänzt. Die Hinweise zur Anbauverbotszone entlang der St 2125 werden im
Erläuterungsbericht ergänzt und bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
berücksichtigt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen berücksichtigt. Die Hinweise werden im Erläuterungsbericht ergänzt. Die Hinweise zum Immissionsschutz werden, soweit noch nicht enthalten,
im Erläuterungsbericht ergänzt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
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