Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

die Belange des Staatlichen Bauamtes Passau werden bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Offenberg durch die Staatsstraße St 2125, Bogen-A92 AS Deggendorf-Mitte, berührt.

 

Im Bestand durchquert die St 2125 von Nordwesten her kommend das Gemeindegebiet auf einer Strecke von 4,0 km und verläuft weiter in Richtung Südosten. Straßenrechtlich befindet sich die St 2125 hierbei durchgehend außerhalb der geschlossenen Ortslage auf freier Strecke.

 

Seitens der Straßenbauverwaltung sind innerhalb der nächsten Jahre keine weiteren straßenbaulichen Um- und Ausbaumaßnahmen von städtebaulicher Relevanz geplant.

 

Unter der Voraussetzung, dass nachfolgende Anmerkungen und Auflagen beachtet werden, besteht unsererseits mit der vorgelegten Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Einverständnis:

 

1.    Anbauverbotszone gemäß Art. 23 Abs. 1 BayStrWG

 

Bei der Ausweisung neuer für die Bebauung vorgesehener Flächen entlang der St 2125 gilt es die Anbauverbotszone gemäß Art. 23 Abs. 1 BayStrWG zu beachten. Hierbei ist der Straßenseitenraum bis zu einem Abstand von 20 m, jeweils gemessen vom bituminösen Rand der Fahrbahndecke der St 2125, von jeglicher Bebauung freizuhalten. Die Grenzen neuer Bauflächen und Baugebiete sind demnach so auszurichten, dass sie sich außerhalb der Anbauverbotszone befinden oder höchstens entlang dieser verlaufen.

 

2.    Neue Erschließungen und Zufahrten

 

Neue, direkte Zufahrten zur St 2125 werden außerhalb der geschlossenen Ortslage vom Staatlichen Bauamt in der Regel nicht genehmigt.

 

Es ist seitens der gemeindlichen Bauleitplanung auf die Nutzung bestehender Anschlüsse und eine rückwärtige Erschließung hinzuwirken.

 

Für die Neuausweisung größerer und zusammenhängender Bauflächen kann eine Entscheidung im Einzelfall über die Errichtung einer verkehrssicheren Anbindung (z.B. durch Linksabbiegestreifen) getroffen werden, sofern dies die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erlaubt. Entsprechende Umbaumaßnahmen werden im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Passau, und der Gemeinde Offenberg geregelt. Die entstehenden Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten sind hierbei von der Gemeinde zu tragen, der erhöhte Unterhaltsaufwand für die hinzukommenden Straßenflächen ist der Straßenbauverwaltung zu erstatten.

 

3.    Landschaftsplanung, Grünflächen, Baumpflanzungen

 

Bei neuen Baumpflanzungen entlang der Staatsstraße ist außerhalb der geschlossenen Ortslage ein Mindestabstand von 8,00 m zum bituminösen Fahrbahnrand der St 2125 einzuhalten. Der Sicherheitsraum gemäß Bild 2 der „Richtlinien für die Anlage von Landstraßen“ (RAL 2012) ist dauerhaft von Baumkronen freizuhalten.

 

4.    Immissionsschutz – Straßenverkehrslärm

 

Hinsichtlich des Schutzes der Bebauung vor Verkehrslärm, weisen wir darauf hin, dass die bestehende Staatsstraße St 2125 zwischen Offenberg und Neuhausen eine durchschnittliche Verkehrsstärke von 4.050 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von etwa 4,2 % aufweist (SVZ 2015).

 

Innerhalb des betroffenen Abschnittes ist von den zum Zeitpunkt der Lärmberechnung angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auszugehen.

 

Für neu auszuweisende Bauflächen in Staatsstraßennähe sind im Falle einer Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN 18005 die erforderlich werdenden Lärmschutzmaßnahmen durch den Bauwerber durchzuführen.

 

Infolge des nachträglichen Hinzukommens und der hierdurch zu berücksichtigender Vorbelastung können keine Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen oder Entschädigungsforderungen gegenüber dem Straßenbaulastträger geltend gemacht werden. Verkehrsrechtliche Beschränkungen zur Reduzierung des Verkehrslärms sind ebenso nicht möglich.

 

Wir bitten im Rahmen der weiteren Entwurfsüberarbeitung um die Übernahme und Einarbeitung unserer Anmerkungen und Auflagen, sofern diese nicht bereits berücksichtigt wurden.

 

Bitte beachten Sie, dass abweichende Planungen sowie weitere Maßnahmen an und im Bereich der Staatsstraße oder mit Auswirkungen auf die vom Staatlichen Bauamt vertretenen Belange in jedem Fall mit der Servicestelle Deggendorf auf ihre Realisierbarkeit hin abzuklären sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Hinweis wird im Erläuterungsbericht ergänzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Hinweise zur Anbauverbotszone entlang der St 2125 werden im Erläuterungsbericht ergänzt und bei der Aufstellung von Bebauungsplänen berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Aufstellung von Bebauungsplänen berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Hinweise werden im Erläuterungsbericht ergänzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Hinweise zum Immissionsschutz werden, soweit noch nicht enthalten, im Erläuterungsbericht ergänzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.