Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Im Folgenden wird nur auf die Änderungen (Schaffung neuer Immissionsorte bzw. Änderung

bestehender IO) des FNP eingegangen. Eine Detailbetrachtung kann jedoch nicht vorgenommen werden, da beispielsweise wie auch in den Antragsunterlagen unter Punkt 5.1.5 dargestellt, Berechnungen für den Einzelfall vorgenommen werden müssen.

 

Im Erläuterungsbericht wird vor Allem auf mögliche schädliche Umwelteinwirkungen in Form von Lärm eingegangen.

 

Neuhausen

 

Bei den Umwidmungen der südlichen Gewerbeflächen in Mischgebiete besteht das eventuelle Risiko, dass die Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte der DIN 18005 Bbl. 1 oder TA Lärm durch naheliegende lärmende Betriebe überschritten wird.

 

Es sind ebenfalls schädliche Umwelteinwirkungen durch den Verkehrslärm der naheliegenden St2125 zu erwarten.

 

Diese Überschreitungen sind auszuschließen, gegebenenfalls durch entsprechende Maßnahmen.

 

Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte (auch z.B. Geruch) muss auch auf der geplanten 3,6 ha großen Fläche (MI bzw. WA) gewährleistet sein.

 

 

Unproblematisch wird die Einhaltung der Immissionsrichtwerte auf den Flächen im Westen (3,0 ha), Norden (0,4 und 0,2 ha), sowie Osten (0,2 ha) gesehen.

 

Wolfstein

 

In der nordwestlichen Erweiterung besteht ebenfalls das Risiko, dass durch die umliegenden

landwirtschaftlichen Betriebe die Immissionsrichtwerte überschritten werden. Darum ist hier eine entsprechende Planung bzw. ein Nachweis der Einhaltung der Werte bei Umsetzung im B-Plan vorzulegen.

 

Stegertswörth

 

Bei dieser Erweiterung sind schädliche Umwelteinwirkungen durch den Verkehrslärm zu erwarten, wodurch entsprechende Maßnahmen an den geplanten Immissionsorten umzusetzen sind.

 

Bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben ist ebenfalls auf eine verträgliche Planung zu achten.

 

Aschenau

 

Hier gilt dasselbe wie im Gemeindeteil Stegertswörth.

 

 

Sonstige

 

In den sonstigen Ortsteilen sind auf den ersten Blick keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten. Eventuell können hier jedoch noch vereinzelt Immissionen durch landwirtschaftliche Betriebe (Größe jeweils unbekannt) auftreten.

 

Fazit

 

Aus immissionsschutzfachlicher Sicht bestehen grundsätzlich keine Bedenken mit dem Vorhaben, jedoch muss jeweils eine Detailbetrachtung der Immissionssituation mit entsprechenden Nachweispflichten durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die o.g. Hinweise werden zur Kenntnis genommen, entsprechende Untersuchungen im Rahmen konkreter Planungen / der Aufstellung von B-Plänen in die Wege geleitet und erforderlichenfalls entsprechende Maßnahmen ergriffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen konkreter Planungen umgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen konkreter Planungen umgesetzt. Auf die Darstellung des Mischgebietes östlich von Stegertswörth wird verzichtet.

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen konkreter Planungen umgesetzt.

 

 

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und die geforderte Detailbetrachtung mit entsprechenden Nachweispflichten im Rahmen konkreter Planungen umgesetzt.