Sitzung: 29.03.2023 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
Im Folgenden
wird nur auf die Änderungen (Schaffung neuer Immissionsorte bzw. Änderung bestehender IO)
des FNP eingegangen. Eine Detailbetrachtung kann jedoch nicht vorgenommen
werden, da beispielsweise wie auch in den Antragsunterlagen unter Punkt 5.1.5
dargestellt, Berechnungen für den Einzelfall vorgenommen werden müssen. Im
Erläuterungsbericht wird vor Allem auf mögliche schädliche Umwelteinwirkungen
in Form von Lärm eingegangen. Neuhausen Bei den
Umwidmungen der südlichen Gewerbeflächen in Mischgebiete besteht das
eventuelle Risiko, dass die Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte der DIN
18005 Bbl. 1 oder TA Lärm durch naheliegende lärmende Betriebe überschritten
wird. Es sind
ebenfalls schädliche Umwelteinwirkungen durch den Verkehrslärm der
naheliegenden St2125 zu erwarten. Diese
Überschreitungen sind auszuschließen, gegebenenfalls durch entsprechende
Maßnahmen. Die Einhaltung
der Immissionsrichtwerte (auch z.B. Geruch) muss auch auf der geplanten 3,6
ha großen Fläche (MI bzw. WA) gewährleistet sein. Unproblematisch
wird die Einhaltung der Immissionsrichtwerte auf den Flächen im Westen (3,0
ha), Norden (0,4 und 0,2 ha), sowie Osten (0,2 ha) gesehen. Wolfstein In der
nordwestlichen Erweiterung besteht ebenfalls das Risiko, dass durch die
umliegenden landwirtschaftlichen
Betriebe die Immissionsrichtwerte überschritten werden. Darum ist hier eine
entsprechende Planung bzw. ein Nachweis der Einhaltung der Werte bei
Umsetzung im B-Plan vorzulegen. Stegertswörth Bei dieser
Erweiterung sind schädliche Umwelteinwirkungen durch den Verkehrslärm zu
erwarten, wodurch entsprechende Maßnahmen an den geplanten Immissionsorten
umzusetzen sind. Bei der
Ansiedlung von Gewerbebetrieben ist ebenfalls auf eine verträgliche Planung
zu achten. Aschenau Hier gilt
dasselbe wie im Gemeindeteil Stegertswörth. Sonstige In den
sonstigen Ortsteilen sind auf den ersten Blick keine schädlichen
Umwelteinwirkungen zu erwarten. Eventuell können hier jedoch noch vereinzelt
Immissionen durch landwirtschaftliche Betriebe (Größe jeweils unbekannt)
auftreten. Fazit Aus
immissionsschutzfachlicher Sicht bestehen grundsätzlich keine Bedenken mit
dem Vorhaben, jedoch muss jeweils eine Detailbetrachtung der
Immissionssituation mit entsprechenden Nachweispflichten durchgeführt werden. |
Die o.g. Hinweise werden zur Kenntnis genommen, entsprechende
Untersuchungen im Rahmen konkreter Planungen / der Aufstellung von B-Plänen
in die Wege geleitet und erforderlichenfalls entsprechende Maßnahmen
ergriffen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen konkreter
Planungen umgesetzt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen konkreter
Planungen umgesetzt. Auf die Darstellung des Mischgebietes östlich von
Stegertswörth wird verzichtet. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen konkreter
Planungen umgesetzt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und die geforderte
Detailbetrachtung mit entsprechenden Nachweispflichten im Rahmen konkreter
Planungen umgesetzt. |
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