Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 15

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

wir bedanken uns für die Beteiligung am oben genannten Verfahren.

Es ist zu begrüßen, dass mit einem Bebauungsplan für das gesamte Betriebsgelände eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt wird.

 

Da die Lichtemission im vorliegenden Bebauungsplan nicht angesprochen wird, möchten wir folgende relevante Kriterien für die Planung zu bedenken geben:

 

Wir empfehlen ein übergreifendes Beleuchtungskonzept zu erstellen, damit die Bedürfnisse der Menschen und aller anderen Organismen überall optimal erfüllt werden. Ebenso können Kosten und Energie eingespart werden. Folgende Kriterien sollten beachtet werden:

 

Licht zweckgebunden einsetzen, d. h. nur wenn tatsächlich notwendig.

Lichtintensität sinnvoll begrenzen.

Licht nur auf die Nutzfläche lenken.

Licht nicht dauerhaft einschalten, sondern nur, wenn es benötigt wird.

Lichtfarbe mit geringst möglichem Blauanteil (weniger 3000 Kelvin).

 

Insbesondere die Lichtintensität und Lichtfarbe beeinträchtigen Menschen und nachtaktive Tiere wie Igel, Fledermäuse, Insekten und andere. Deshalb sollte die Intensität des Lichts situationsangepasst und angemessen sein, auf keinen Fall über­dimensioniert. Das Kontrastpotenzial einer Fläche beeinflusst die so genannte Leuchtdichte, also die Wahrnehmung, die das Auge von der Helligkeit einer Fläche hat (gemessen in Candela pro Fläche, cd/m2): Je mehr eine Fläche das Licht zurückstrahlt, desto niedriger kann die Lichtstärke sein.

 

Geeignete Maßnahmen zur Reduktion der Lichtintensität sind:

 

    Im Vorfeld nächtliches Verkehrsaufkommen messen und Lichtstärke an den Verkehr zeitlich und saisonal anpassen: Stoßzeiten erfordern eine höhere Lichtstärke als spätere Nachtstunden.

    Reflektortechnik und Farbuntergrund zur Kontraststeigerung einsetzen.

    Maximale Leuchtdichten im urbanen Raum von 50−100 cd/m2 für Flächen unter 10 m2 und 2- 5 cd/m2 für Flächen über 10 m2 einplanen (zum Vergleich: Taghimmel hat 3000 cd/m2, Vollmondhimmel 0,02 cd/m2).

    Größere Flächen mit mehreren Lichtquellen geringerer Leuchtdichte beleuchten als mit einer starken Lichtquelle.

 

Mehr Informationen finden sie in der Anlage „Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung“ als PDF.

 

Ebenso ist Regenwasserrückhalt nicht angesprochen. Bei den zu erwartenden Klimaveränderungen mit trockenen und heißen Phasen und Starkregenereignissen, sollte für das Oberflächenwasser geeignete Vorkehrungen getroffen werden, damit das Wasser vor Ort versickern kann oder in Brauchwass­erzisternen gesammelt wird. Begrünte Dächer halten große Mengen an Regenwasser zurück. Daher regen wir an, diese Möglichkeit mit einzubeziehen.

 

Ein weiterer Punkt betrifft die anzustrebende Klimaneutralität:

 

Zugunsten der Aufgabe, innerhalb des Wirkungskreises der Gemeinden wie auch im Bereich privater Baumaßnahmen innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes zu „Klimaneutralität“ zu kommen (gemäß internationalen und nationalen Verpflichtungen längstens bis 2040, also innerhalb von 17 Jahren), regen wir außerdem, unabhängig vom vorliegenden Bebauungsplan, an

 

    die CO2-Bilanz der geplanten Baumaßnahmen zu ermitteln (in verschiedenen Bauvarianten),

    in Bezug auf CO2-Emissionen günstige Bauweisen zu wählen (z. B. Bevorzugung von Holzbau, Wiedernutzung / Recycling von Baustoffen),

    die Verkehrseinrichtungen und -anbindung in Bezug auf Energieverbrauch und CO2-Emissionen zu optimieren (z. B. Anfahrt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Fahrrad / E-Bike vorsehen mit der entsprechenden Infrastruktur) und

    die Energieversorgung der entstehenden Gebäude in Bezug auf eine Minimierung der Emissionen von Treibhausgasen zu planen (z. B. Einplanung Solarwärme, Photovoltaik; ggf. Kraft-Wärme-Kopplung u. ä.; Dämmung / Energierückgewinnung)

 

Eine Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes kann im Zuge der betrieblichen Entwicklung sinnvoll sein. Im Bebauungsplan wird dazu allerdings kein Regelungserfordernis gesehen: Das Plangebiet liegt innerhalb des Siedlungsbereiches, so dass keine lichtempfindlichen Habitate von Tieren beleuchtet werden. Trotz des langjährig bestehenden Betriebes gab es bislang keine Konflikte mit Lichtblendungen in der Umgebung, davon ist aufgrund der zweckorientierten und angepassten Beleuchtung auch weiterhin auszugehen. Zeitliche Vorgaben zum Betrieb einer Beleuchtung wären im Rahmen eines Bebauungsplanes ohnehin nicht regelbar, sondern bleiben einem Zulassungsverfahren vorbehalten.

 

Es handelt sich um ein vollständig bebautes Gewerbegebiet. Eine bauliche Verdichtung in der Fläche ist nicht vorgesehen. Insofern ist eine zwingende Änderung der Regenentwässerung nicht veranlasst. Eine Sickerfähigkeit dürfte aufgrund der zeitweilig hohen Grundwasserstände im eingedeichten Gebiet ohnehin kaum gegeben sein.

 

Die Hinweise zur Klimaneutralität werden zur Kenntnis und in die Begründung aufgenommen.