Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Aufgrund der Innenbereichslage ist eine Bauleitplanung grundsätzlich zulässig.

 

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in der Abwägung zwingend die Punkte nach § 78 Abs. 3 WHG abzuhandeln sind.

 

Wegen der Lage im Überschwemmungsgebiet ist das Sachgebiet Wasserrecht bei der Regierung von Niederbayern zu beteiligen.

 

Die Maßgaben des § 78 Abs. 3 WHG wurden im Zuge der Planung beachtet. Planungsbedingte nachteilige Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger oder auf den bestehenden Hochwasserschutz sind nicht zu erwarten, da das Plangebiet bereits vollständig bebaut ist und durch die Zulässigkeiten des Bebauungsplanes keine Umstände neu geschaffen werden, die sich darauf nachteilig auswirken könnten. Eine hochwasserangepasste Errichtung von Bauvorhaben ist durch die Festsetzungen D.6.1 und D.6.2 gewährleistet.

 

Die Regierung von Niederbayern, Abteilung Wasserrecht wurde umgehend beteiligt. Stellungnahme liegt vor.