Sitzung: 29.03.2023 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
Die
Fa. Praml Bau GmbH beabsichtigt, auf dem Flurstück Nr. 1215/1 ein neues
Bürogebäude zu errichten. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung
sicherzustellen, wird der Bebauungsplan für das gesamte Betriebsgelände
aufgestellt. Die neu geplanten Anlagen sollen anstelle bisher bestehender
Gebäude errichtet werden (keine Inanspruchnahme neuer Grundflächen,
Nachverdichtung). Das
Planungsgebiet liegt innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der
Donau (HW100 = 316,05 m ü. NN). Die bestehenden Hochwasserschutzeinrichtungen
sind noch nicht vollständig auf das Bemessungshochwasser ausgebaut. Auch nach
der Fertigstellung besteht kein Schutz vor einem extremen Hochwasserereignis
(HQextrem). Das Planungsgebiet wird weiterhin in einem Risikogebiet außerhalb
von Überschwemmungsgebieten nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz – WHG – liegen.
Den
daraus resultierenden wesentlichen baulichen Anforderungen wurde in den
textlichen Festsetzungen Pkt. D6 Rechnung getragen. Südlich
an das Planungsgebiet angrenzend verläuft der Dorfgraben. Grundwasser ist ab
0,4 m bis 3 m u. GOK zu erwarten. Demnach ist davon auszugehen, dass bei
Bauvorhaben Bauwasserhaltungsmaßnahmen erforderlich werden
(genehmigungspflichtig!). Der
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat entsprechend den einschlägigen
Vorschriften, insbesondere der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu erfolgen. Die Errichtung neuer
Heizölverbraucheranlagen ist in Überschwemmungsgebieten und in
Hochwasserrisikogebieten grundsätzlich nicht zulässig. |
Die Hinweise werden als solche
aufgenommen. |
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