Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Die Fa. Praml Bau GmbH beabsichtigt, auf dem Flurstück Nr. 1215/1 ein neues Bürogebäude zu errichten. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, wird der Bebauungsplan für das gesamte Betriebsgelände aufgestellt. Die neu geplanten Anlagen sollen anstelle bisher bestehender Gebäude errichtet werden (keine Inanspruchnahme neuer Grundflächen, Nachverdichtung).

 

Das Planungsgebiet liegt innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Donau (HW100 = 316,05 m ü. NN). Die bestehenden Hochwasserschutzeinrichtungen sind noch nicht vollständig auf das Bemessungshochwasser ausgebaut. Auch nach der Fertigstellung besteht kein Schutz vor einem extremen Hochwasserereignis (HQextrem). Das Planungsgebiet wird weiterhin in einem Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz – WHG – liegen.

 

Den daraus resultierenden wesentlichen baulichen Anforderungen wurde in den textlichen Festsetzungen Pkt. D6 Rechnung getragen.

 

Südlich an das Planungsgebiet angrenzend verläuft der Dorfgraben. Grundwasser ist ab 0,4 m bis 3 m u. GOK zu erwarten. Demnach ist davon auszugehen, dass bei Bauvorhaben Bauwasserhaltungsmaßnahmen erforderlich werden (genehmigungspflichtig!).

 

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat entsprechend den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu erfolgen. Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen ist in Überschwemmungsgebieten und in Hochwasserrisikogebieten grundsätzlich nicht zulässig.

 

Die Hinweise werden als solche aufgenommen.