Sitzung: 25.01.2023 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
1. Der Gemeinderat hat sich mit den Vorentwürfen des Bebauungsplanes, einschließlich Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 16.01.2023 befasst und billigt diese in der vorliegenden Fassung.
2.
Der
Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit dieser Fassung die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.