Sitzung: 25.01.2023 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
Geplant
ist die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Gebiet „Pilling“. Der
Geltungsbereich des Vorhabens umschließt bereits bestehende Gebäude. In der
Begründung wird erwähnt, dass in Zukunft ein weiteres Wohngebäude innerhalb
der Ortschaft geplant ist. Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich, an
welcher Stelle dieses errichtet werden soll. Die
Begründung enthält keine fachlich verwertbaren Informationen zum
Immissionsschutz. Hinweis:
Gemäß
Begründung ist die landwirtschaftliche Nutzung auf der Hofstelle derzeit
aufgegeben. Soweit diese Nutzung jedoch weiterhin rechtlich möglich ist, muss
diese Hofstelle auch weiterhin als Emissionsquelle betrachtet werden. Aus immissionsschutzfachlicher
Sicht kann derzeit nicht festgestellt werden, wo ein möglicher neuer
Immissionsort entsteht, wodurch eine Beurteilung nach aktuellem Stand nicht
möglich ist. |
Im Rahmen der
Außenbereichssatzung wird durch den Geltungsbereich lediglich der
Innenbereich definiert und damit wird mit dieser Satzung kein Baurecht
geschaffen. Diese Satzung
heilt lediglich die fehlende Darstellung von Pilling im Flächennutzungsplan
als Baufläche. Somit ist diese Satzung die notwendige Grundlage, dass
überhaupt ein Bauantrag für ein Wohngebäude gestellt werden kann. Im Zuge des Bauantrages für die Einzelbaugenehmigung ist mit dem konkreten Bauvorhaben der Immissionsschutz dann abzuhandeln. Erst beim konkreten Bauantrag wird sich im Genehmigungsverfahren zeigen an welcher Stelle ein Neubau unter Einhaltung aller gesetzlicher Bestimmungen möglich ist. |
|
|