Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Naturschutzbelange werden im Rahmen von Außenbereichssatzungen nicht geprüft. Die Satzung enthält jedoch diesbezüglich entsprechende Aussagen und stellt den naturschutzfachlich relevanten Bereich der angrenzenden amtlich kartierten Biotope mit entsprechenden Hinweisen dar. Der Biotopbereich wird laut der Planung nicht berührt und damit nicht beeinträchtigt.

 

Der gesamte Satzungsbereich liegt innerhalb des Naturparks Bayerischer Wald, jedoch außerhalb des „Landschaftsschutzgebiet Bayer. Wald“. Weitere Schutzgebiete oder nach Naturschutzrecht gesetzlich geschützte Flächen sind vom Satzungsbereich nicht betroffen.

 

Über die erforderliche naturschutzrechtliche Erlaubnis wird im Einzelbauvorhaben entschieden. Im Rahmen dessen ist auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung abzuhandeln.

 

Eine adäquate Ortsrandeingrünung muss bei den zukünftigen Bauvorhaben gewährleistet sein. Darüber hinaus sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich zu beachten.

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Die Änderung der Satzungsunterlagen ist nicht erforderlich.