Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Ziel der Änderung ist es, die eingeschränkte Nutzung auf Lagerflächen und Lagerhallen zugunsten einer regulären baulichen Nutzung als Gewerbegebiet aufzuheben.

 

In der Zuständigkeit der Fachkundigen Stelle ergeben sich folgende Hinweise:

 

 

Überschwemmungsgebiet

Das Gewerbegebiet „Moosgasse II“ liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Donau.

 

In diesen Gebieten hat die Gemeinde in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB insbesondere

 

·   die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger und

·   die hochwasserangepasste Errichtung von Bauvorhaben

 

zu berücksichtigen.

 

Gemäß den Abstimmungsgesprächen zwischen dem StMUV, der Reg. v. Ndb., der WIGES GmbH, dem WWA Deggendorf und dem LRA Deggendorf kann mit einem Abschluss der Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Offenberg / Metten bis 10/2025 gerechnet werden. Die Schlussfolgerungen in dem entsprechenden Aktenvermerk vom 11.09.2020 lassen zu, dass auf dem o.g. Baugrundstück, für das der Hochwasserschutz HW100 im Sinne einer zeitnahen Realisierung absehbar ist („5-Jahres-Regel“), Aufenthalts-, Büro- und WC-Räumen im Erdgeschoss zugestimmt werden kann. Es bestehen ausreichende Vorwarnzeiten zur Evakuierung.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass auch nach Fertigstellung der Hochwasserschutzmaßnahmen keine absolute Sicherheit gegen Überschwemmungen durch die Donau besteht. Die künftigen Hochwasserschutzanlagen werden zwar für ein 100-jährliches Hochwasserereignis (HQ100) ausgelegt, bieten jedoch keinen planmäßigen Schutz vor einem extremen Hochwasserereignis. Ein HQextrem ist ein Hochwasserereignis, das selten auftritt und zu deutlich höheren Wasserständen als ein HW100 führt. Für die Abflussmenge der Donau wird die Menge eines HQ100 x 1,5 angenommen. Das entspricht einer HWextrem–Kote von ca. 317,05 m. ü. NN (Höhenbezugssystem DHHN 12). Örtlich können jedoch auch höhere Wassertiefen erreicht werden.

 

Auf diese Thematik wurde bereits im rechtsgültigen Bebauungsplan „GE Moosgasse II“ eingegangen und berücksichtigt.

Die hochwasserangepasste Ausführung von Bauwerken (z. B. Heizungs- und Elektroinstallationen oberhalb der HW100-Kote = 316,05 m ü. NN) muss gewährleistet werden. Die entsprechenden Nachweise sowie eine Beschreibung für die Minimierung von Schäden müssen jeweils vorgelegt werden.

 

Die hochwasserangepasste Ausführung ist im Rahmen eines jeden Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen.

Dorfgraben

Der Dorfgraben (Gewässer III. Ordnung ohne Genehmigungspflicht nach Art. 20 BayWG) bildet die westliche Begrenzung des Gewerbegebietes. Es wird davon ausgegangen, dass die Baufenster im rechtsgültigen Bebauungsplan so festgelegt sind, dass ein für die Unterhaltung ausreichender Uferstreifen berücksichtigt ist und keine neuen Zwangspunkte im Hinblick auf den Abfluss im Gewässer entstehen.

 

Die Baufenster bzw. die Uferstreifen wurden im rechtsgültigen Baubauungsplan „GE Moosgasse II“ berücksichtigt.

Niederschlagswasserbeseitigung

Für die Niederschlagswasserbeseitigung in dem Gewerbegebiet existiert ein gültiger Genehmigungsbescheid. Bescheidnehmer ist die Gemeinde. Da die Baufläche zum großen Teil bereits befestigt ist, kann davon ausgegangen werden, dass zusätzliche Dachflächenwassereinleitungen nicht zu einer Überschreitung der genehmigten Einleitungsmengen führen. Ob die Regenspenden zusätzlicher Dachflächen innerhalb des genehmigten Rahmens liegen, sollte dennoch der Antragsteller von baulichen Anlagen jeweils mit der Gemeinde abstimmen.

 

Für die Niederschlagswasserbeseitigung im Bereich der rechtsgültigen Bebauungspläne „GE Moosgasse I“ und „GE Moosgasse II“ liegen genehmigte wasserrechtliche Erlaubnisse vor. Die Auswirkung der geplanten Änderungen des Bebauungsplanes wird mit den bereits genehmigten Einleitungsmengen im laufenden Verfahren geprüft.