Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

1.       Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des § 35 Abs. 6 BauGB die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Pilling. Die im nachstehenden Lageplan markierten Flächen werden als räumlicher Geltungsbereich festgelegt:

 

 

2.    Anfallende Kosten für die Ausarbeitung der Änderungsplanung sind von den Antragstellern zu übernehmen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein vereinfachtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

4.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

5.    Der Entwurf der Außenbereichssatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 00.00.2022 beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

8.    Um das Planverfahren abzukürzen, wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zusammen mit dem Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt, auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.