Sitzung: 27.07.2016 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat beschließt auf der
Grundlage des § 35 Abs. 6 BauGB die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für
den Bereich Aschenau, am Linienweg (West). Die im nachstehenden Lageplan durch eine rote
Linie markierten Flächen werden als räumlicher Geltungsbereich festgelegt:
2. Evtl. anfallende Kosten für die Ausarbeitung
der Änderungsplanung sind vom Antragsteller zu übernehmen.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, ein vereinfachtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13
BauGB durchzuführen. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht
erforderlich. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
5. Der
Entwurf der Außenbereichssatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 27.07.2016
beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
6. Um das Planverfahren abzukürzen, wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zusammen mit dem Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt, auf der Grundlage des § 34 Abs. 6 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.