Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, gem. § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Vorbereitung der Sanierung in dem aus dem nachstehenden Lageplan ersichtlichen Gebiet mit der Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit einzuleiten. Der vorgestellte Lageplan des Untersuchungsgebiets wird Bestandteil dieses Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte durchführen zu lassen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB zu beachten.