Sitzung: 29.06.2022 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
1.
Der
Bebauungsplan „GE Moosgasse II“ in Neuhausen wird durch Deckblatt Nr. 1 geändert.
2. Die Ausarbeitung der Änderungsplanung wird vom
Ing.Büro Kiendl & Moosbauer aus Deggendorf übernommen.
3. Da
diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren und weder die
Zulässigkeit UVP-pflichtiger Vorhaben begründet oder vorbereitet wird (§ 13
Abs. 1 Nr. 1 BauGB) noch Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der
Erhaltungsziele und des Schutzzweckes von FFH- und Europäischen Vogelschutzgebieten
bestehen (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB), wird die Verwaltung beauftragt, ein
vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Eine
Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich. Von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
wird abgesehen.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.
1 Satz 2 BauGB).
5. Der
Entwurf des Deckblattes 1 zur Änderung des Bebauungsplanes „GE Moosgasse II“
wird in der vorliegenden Fassung vom 29.06.2022 beschlossen. Die Begründung
wird gebilligt.
6.
Um das Planverfahren abzukürzen, wird die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zusammen mit
dem Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt, auf der Grundlage des
§ 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind
nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.