Sitzung: 25.05.2022 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
zu
der Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 24 sowie zu
der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet
Photovoltaik-Freiflächenanlage Hubing“ nehmen wir aus wasserwirtschaftlicher
Sicht wie folgt Stellung: Allgemeiner
Hinweis Im Bereich der
nördlich angrenzenden Grundstücke Fl.-Nrn. 222, 223/2, Gemarkung Offenberg,
soll laut unserem Kenntnisstand eine Deponie der Klasse DK-0 errichtet werden.
Entsprechende Voruntersuchungen wurden mittlerweile abgeschlossen. Die
Antragsunterlagen werden unseres Wissens derzeit erarbeitet. In diesem
Zusammenhang wurden auch Überlegungen zu einer Einbeziehung der Grundstücke
Fl.- Nrn. 220 und 221, Gemarkung Offenberg thematisiert. Grundwasser
und Wasserversorgung In
dem Planungsgebiet liegen uns keine Beobachtungen des Grundwasserstands vor.
Hangschichtwasser kann nicht ausgeschlossen werden. Belange
der Wasserversorgung sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Wasserschutzgebiete
sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Niederschlagswasserbeseitigung
Das vorgelegte
Konzept sieht vor, Niederschlagswasser nicht zu sammeln, sondern dezentral zu
versickern. Gegen eine breitflächige Versickerung des anfallenden
Niederschlagswassers bestehen keine Bedenken. Altlasten
und Schadensfälle Über
Altlasten und Schadenfälle im Bereich der o.g. Bauleitplanung liegen uns
keine Er-kenntnisse vor. Hinsichtlich
etwaig vorhandener weiterer Altlasten und deren weitergehende
Kennzeichnungspflicht gemäß Baugesetzbuch sowie der boden- und
altlastenbezogenen Pflichten wird ein Abgleich mit dem aktuellen
Altlastenkataster des Landkreises empfohlen. Es wird empfohlen,
bei evtl. erforderlichen Aushubarbeiten das anstehende Erdreich generell von
einer fachkundigen Person organoleptisch beurteilen zu lassen. Bei
offensichtlichen Störungen oder anderen Verdachtsmomenten (Geruch, Optik,
etc.) ist das Landratsamt bzw. das WWA Deggendorf zu informieren. |
Die
aktuelle Stellungnahme deckt sich mit der Stellungnahme des
Wasserwirtschaftsamtes vom 27.07.2021 und wurde in der Sitzung vom 29.09.2021
behandelt und abgewogen. Auf den Abwägungsbeschluss vom 29.09.2021 wird
verwiesen. |
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