Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

zu der Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 24 sowie zu der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Hubing“ nehmen wir aus wasserwirtschaftlicher Sicht wie folgt Stellung:

 

Allgemeiner Hinweis

Im Bereich der nördlich angrenzenden Grundstücke Fl.-Nrn. 222, 223/2, Gemarkung Offenberg, soll laut unserem Kenntnisstand eine Deponie der Klasse DK-0 errichtet werden. Entsprechende Voruntersuchungen wurden mittlerweile abgeschlossen. Die Antragsunterlagen werden unseres Wissens derzeit erarbeitet. In diesem Zusammenhang wurden auch Überlegungen zu einer Einbeziehung der Grundstücke Fl.- Nrn. 220 und 221, Gemarkung Offenberg thematisiert.

 

Grundwasser und Wasserversorgung

In dem Planungsgebiet liegen uns keine Beobachtungen des Grundwasserstands vor. Hangschichtwasser kann nicht ausgeschlossen werden.

 

Belange der Wasserversorgung sind von dem Vorhaben nicht betroffen.

 

Wasserschutzgebiete sind durch das Vorhaben nicht betroffen.

 

Niederschlagswasserbeseitigung

Das vorgelegte Konzept sieht vor, Niederschlagswasser nicht zu sammeln, sondern dezentral zu versickern. Gegen eine breitflächige Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers bestehen keine Bedenken.

 

Altlasten und Schadensfälle

Über Altlasten und Schadenfälle im Bereich der o.g. Bauleitplanung liegen uns keine Er-kenntnisse vor.

 

Hinsichtlich etwaig vorhandener weiterer Altlasten und deren weitergehende Kennzeichnungspflicht gemäß Baugesetzbuch sowie der boden- und altlastenbezogenen Pflichten wird ein Abgleich mit dem aktuellen Altlastenkataster des Landkreises empfohlen.

 

Es wird empfohlen, bei evtl. erforderlichen Aushubarbeiten das anstehende Erdreich generell von einer fachkundigen Person organoleptisch beurteilen zu lassen. Bei offensichtlichen Störungen oder anderen Verdachtsmomenten (Geruch, Optik, etc.) ist das Landratsamt bzw. das WWA Deggendorf zu informieren.

 

Die aktuelle Stellungnahme deckt sich mit der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 27.07.2021 und wurde in der Sitzung vom 29.09.2021 behandelt und abgewogen. Auf den Abwägungsbeschluss vom 29.09.2021 wird verwiesen.