Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Offenberg vom 20.11.1996, in der Folge der Änderungssatzungen vom 28.10.2003, 22.03.2006 und 22.01.2009 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS/EWS) sowie die Einleitungsgebühren (vgl. § 10 BGS/EWS) werden zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

 

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze sowie der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags- und Einleitungsgebührensätzen führen.

 

In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.