Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

wir bedanken uns für die Beteiligung am o.g. Verfahren und die Zusendung der Unterlagen hierzu. Zu der Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich ist der Bund Naturschutz in Bayern e. V. für die Inbetriebnahme von Photovoltai­kanlagen. Unsere Position ist wie folgt:

 

„Um die internationalen Klimaziele in Bayern zu erreichen ist ein rascher Ausbau der erneuer­baren Energien notwendig. Photovoltaik-Anlagen – auf dem Dach und im Freiland – sind neben der Windkraft das zentrale Element einer zukunftsfähigen Energieversorgung. Bayern ist für die Nutzung der Sonnenenergie sehr gut geeignet. Der BUND Naturschutz (BN) strebt daher nach seinem Energiekonzept mit dem Ziel „Bayern 100 Prozent erneuerbar“ bis 2040 das Fünffache der aktuell in Bayern installierten Photovoltaikleistung an.

 

Grundsätzlich priorisiert der BN Photovoltaik auf Dächern, an Fassaden und technischen Infra­strukturen. Photovoltaikanlagen auf dem Dach haben von allen Formen der Erneuerbaren Ener­gien die mit Abstand geringsten Auswirkungen auf die Biodiversität, auf andere Landnutzungen und das Landschaftsbild. Das Potential der Photovoltaik auf Dächern und an Gebäuden ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Zugleich bieten PV-Anlagen auf dem Dach die Möglichkeit, sie auf kurzem Wege mit dezentra­len Speichermöglichkeiten zu kombinieren. Wir regen daher an, derartige Anlagen auch von Seite der Gemeinde Offenberg zu fördern.

 

Für die auch im BN-Konzept dringend notwendige Freiflächen-Photovoltaik und deren Akzep­tanz ist eine planerische Steuerung erforderlich, eine strikte Vermeidung von Anlagen in Vor­rangflächen des Naturschutzes und die Einhaltung von naturschutzfachlichen Vorgaben zur ex­tensiven Nutzung unter den Modulen. Photovoltaik-Freiflächenanlagen können bei richtiger Planung und Pflege einen zusätzlichen Gewinn für die Biodiversität bedeuten und damit wertvolle Trittsteine in der offenen Agrarland­schaft und Elemente eines Biotopverbundes sein.

 

Es ist ein gleichzeitiger Ausbau von Dach- und Freiland-Photovoltaik unter dem Motto „So viel Photovoltaik auf Dach wie möglich – so viel Photovoltaik im Freiland wie nötig“ erforderlich.

 

Im vorliegenden Fall ist vor allem das Landschaftsbild als gewichtiger belang zu berücksichtigen. Insofern müssen die seitlichen Eingrünungen in jedem Fall wie festgesetzt realisiert werden.

 

Für die Restflächen westlich, nördlich und östlich der geplanten Anlage regen wir an, für diese die Entwicklung zu extensiv genutztem, artenreichen Grünland festzusetzen (auch als Aus­gleichsfläche für die Eingriffe durch die PV-Anlage geeignet). Zugunsten des Landschaftsbildes kann bzw. sollte dieser artenreiche Grünlandstreifen auf der Westseite (zwischen PV-Anlage und Feldweg) noch z. B. mit einer Obstbaum-Reihe kombiniert werden.

 

Der Gemeinderat Offenberg nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.

 

 

Die grundsätzliche Zustimmung des Bund Naturschutz in Bayern e. V. für die Inbetriebnahme von Photovoltai­kanlagen wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Gemeinde Offenberg nimmt die Anregung zur Kenntnis und ist bemüht auf gemeindeeigenen baulichen Anlagen bei entsprechender Eignung Dach-Photovoltaikanlagen zu installieren. Verbindliche Vorgaben in Bebauungsplänen werden nicht festgelegt, es soll jedem Bauherrn überlassen bleiben, welche Art erneuerbarer Energien eingesetzt wird.

 

Die Gemeinde Offenberg strebt die Erstellung eines Konzeptes zur Flächeneignung für PV-Anlagen an. Aufgrund veränderter Förderrichtlinien des Bundes sind viele potenzielle Standorte jedoch nicht wirtschaftlich umsetzbar. Daher werden die zurzeit möglichen Standorte innerhalb landwirtschaftlich benachteiligter Gebiete vorrangig umgesetzt.

Standorte innerhalb der Förderkulisse entlang der Bundesautobahn A 3 sind zwar in der Gemeinde Offenberg vorhanden, jedoch liegen diese vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Bayerischer Wald“ oder sind Teil des SPA Gebietes „Donau zwischen Straubing und Vilshofen“.

 

Dem Hinweis zur Realisierung der seitlichen Eingrünungen wird durch III. Textliche Festsetzungen Nr. 0.2. Grünordnung ausreichend Rechnung getragen. Eine Umsetzung der Pflanzung zu Eingrünung ist damit verbindlich.

 

Ziel der Planung ist die Förderung nachhaltiger und regenerativer Energieträger und nicht der Aufbau eines Biotopverbundsystems. Aus diesem Grund sind die angeführten Ziele

(artenreicher Grünlandstreifen, Obstbaumreihe) nicht einschlägig, eine Ergänzung wird als nicht erforderlich erachtet.