Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Bitte die Ortsfeuerwehr nach Fertigstellung in das Objekt einweisen.

 

Aus der Sicht des abwehrenden Brandschutzes bestehen gegen o.g. Bauleitplanverfahren grundsätzlich keine Bedenken.

 

Folgende Hinweise bitte ich jedoch zu beachten:

 

 

Der Gemeinderat Offenberg nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.

 

Die Hinweise des Kreisbrandrates Schraufstetter werden dem Vorhabenträger, sowie dem Anlagenbetreiber durch die Gemeinde Offenberg zur Kenntnis gegeben und sind zu beachten.

 

Flächen für die Feuerwehr

Zu den Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist eine Feuerwehrzufahrt erforderlich. Bei Feuerwehrzufahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind auf Privatgrundstücken entsprechend der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) Ausgabe Oktober 2018 (vgl. AllMBl Nr. 12/2018 Lfd. Nr. A 2.2.1.1) die Vorgaben der „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ einzuhalten.

 

Flächen für die Feuerwehr

Der Zugang zu den Flächen der PV-Anlage wird durch ein ausreichend dimensioniertes Zufahrtstor im Sicherheitszaun der PV-Anlage gewährleistet.

Bei Feuerwehrzufahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind auf Privatgrundstücken entsprechend der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) Ausgabe Oktober 2018 (vgl. AllMBl Nr. 12/2018 Lfd. Nr. A 2.2.1.1) die Vorgaben der „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ einzuhalten.

 

Ansprechpartner

Um einen Ansprechpartner im Schadensfall erreichen zu können, muss am Zufahrtstor deutlich und dauerhaft die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen für die bauliche Anlage angebracht sein und der örtlichen Feuerwehr mitgeteilt werden.

 

Ansprechpartner

Um im Schadensfall einen Ansprechpartner erreichen zu können, ist insbesondere am Zufahrtstor der PV-Anlage deutlich und dauerhaft ein Schild mit den Ansprechpartnern und den Erreichbarkeiten im Schadensfall anzubringen und der örtlichen Feuerwehr mitzuteilen.

 

Feuerwehrplan

Wegen der Besonderheiten von Photovoltaikanlagen ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 erforderlich. Neben den nach DIN 14095 erforderlichen Angaben sollte die Leitungsführung bis zum/zu den Wechselrichter/-n und von dort bis zum Übergabepunkt des Energieversorgungsunternehmens erkennbar sein.

 

Der Feuerwehrplan ist dem zuständigen Kreisbrandmeister (Herrn KBM Wagner Stefan) zur Durchsicht und Freigabe vorzulegen.

 

Feuerwehrplan

Der Vorhabensträger hat einen Feuerwehrplan nach DIN 14095 in Absprache mit der zuständigen Feuerwehr zu erstellen und an diese zu übergeben. In den Plänen ist die Leitungsführung bis zum Wechselrichter und bis zum Übergabepunkt des EVU darzustellen.

 

Der Feuerwehrplan ist der zuständigen Feuerwehr und dem zuständigen Kreisbrandmeister (Herrn KBM Wagner Stefan) zur Durchsicht und Freigabe vorzulegen.

 

Zugänglichkeit

Sollte der Betreiber eine gewaltlose Zugangsmöglichkeit für die Feuerwehr schaffen wollen, kann am Zufahrtstor ein Feuerwehr-Schlüsseldepot Typ 1 (nicht VdS-anerkannt) vorgesehen werden.

 

Zugänglichkeit

Der Zugang zu den Flächen der PV-Anlage wird durch ein ausreichend dimensioniertes Zufahrtstor im Sicherheitszaun der PV-Anlage gewährleistet. Zur dauerhaften Sicherstellung des Zugangs für die Feuerwehr ist hierfür am Eingangstor zur PV-Anlage ein Schlüsseltresor Typ 1 (nicht VdS-anerkannt) zu installieren.

 

Die oben aufgeführten Hinweise zum Brandschutz sind unter IV. Textliche Hinweise in den Bebauungsplan aufzunehmen.