Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Das Plangebiet liegt nicht in einem wasserwirtschaftlich empfindlichen Bereich. Oberflächengewässer sind in einem Umkreis von 60 Metern nicht vorhanden. Die Lage der Kompensationsfläche steht noch nicht fest.

 

Eine Wasserversorgungsanlage ist nicht erforderlich. Trinkwasserschutzgebiete sind nicht betroffen. Ein Abwasseranfall ist nicht zu erwarten. Das anfallende Niederschlagswasser kann oberflächlich versickern.

 

Es wird vorgeschlagen, in den textlichen Hinweisen zur Wasserwirtschaft IV Nr. 3 folgenden Absatz aufzunehmen:

 

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Öle im Bereich von Trafos und Wechselrichtern) hat entsprechend den einschlägigen Vorschriften der Bundesanlagenverordnung – AwSV – zu erfolgen.

 

Zur Niederschlagswasserbeseitigung ist die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes zu beachten.

 

Der Gemeinderat Offenberg nimmt zur Kenntnis, dass das Plangebiet nicht in einem wasserwirtschaftlich empfindlichen Bereich liegt, Oberflächengewässer in einem Umkreis von 60 m nicht vorhanden sind und die Lage der Kompensationsflächen noch nicht feststeht.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass Trinkwasserschutzgebiete nicht betroffen sind. Eine Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind nicht erforderlich. Das Niederschlagswasser wird innerhalb der begrünten Flächen der Photovoltaikanlage breitflächig über den belebten Bodenkörper versickert. Eine Sammlung und Einleitung in Oberflächengewässer oder das Grundwasser erfolgt nicht.

 

Folgender Hinweis ist in IV. Textliche Hinweise Nr. 3 Belange der Wasserwirtschaft aufzunehmen:

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Öle im Bereich von Trafos und Wechselrichtern) hat entsprechend den einschlägigen Vorschriften der Bundesanlagenverordnung – AwSV – zu erfolgen.

 

Es wird auf die Abwägung zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 27.07.2021 verwiesen.