Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Im überplanten Bereich befindet sich eine Wegefläche (Grundstück Fl.Nr. 220/2, Gemarkung Offenberg), die im Eigentum der Gemeinde Offenberg ist. Dieser Weg ist als „öffentlicher nichtausgebauter Feld- und Waldweg“ gewidmet. Tatsächlich scheint dieser Weg aber nicht mehr genutzt zu werden. Stattdessen hat sich östlich davon eine neue Wegesituation gebildet.

 

Vor Satzungsbeschluss ist diese Grundstückssituation zu regeln. Die Gemeinde hat anschließend das Straßen- und Wegeverzeichnis entsprechend zu berichtigen.

 

Mit dem Vorschlag besteht Einverständnis. Die Grundstückssituation ist vor Satzungsbeschluss zu regeln.