Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

1.      Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, einschließlich Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 30.06.2021 werden in der vorliegenden Form gebilligt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, diese Planentwürfe sowie die bislang eingegangen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sind zeitgleich zu beteiligen (§ 4 Abs. 2 BauGB).


Gemeinderat Josef Heigl noch nicht anwesend.