Sitzung: 30.06.2021 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung
Metten-Offenberg hat in der Sitzung am 29.10.2020 Kenntnis von der o.g.
Planung der Gemeinde Offenberg erhalten. Grundsätzlich werden gegen die Planung keine Einwände erhoben. Der
Zweckverband Abwasser ist durch die Planung in Bezug auf die
Abwasserbeseitigung berührt. Es ist sicherzustellen, dass nur Abwasser zur
Kläranlage des Zweckverbandes geleitet wird. Auf die Meldepflichten des übergangsweisen Abwasserkonzeptes bis zum
Neubau der Kläranlage des Zweckverbandes wird hingewiesen. Diese sind
verpflichtend einzuhalten. Ein entsprechender Hinweis ist in den
Bebauungsplan aufzunehmen. Die Abflussverhältnisse in den Vorflutern dürfen nicht verschärft werden. Entsprechende Rückhalteeinrichtungen sind im Bebauungsplan vorgesehen. Die Funktionalität ist zu gegebener Zeit zu prüfen und nachzuweisen. |
Die Hinweise werden beachtet. |
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Gemeinderat Josef Heigl noch nicht anwesend.