Sitzung: 30.06.2021 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung
teilen wir Ihnen mit, dass gegen das von Ihnen aufgeführte o.g.
Bauleitplanverfahren grundsätzlich keine Einwände bestehen. Hinsichtlich der vorgelegten Planunterlagen weisen wir
darauf hin, dass die einschlägigen Vorschriften in Bezug auf
Erschließungsstraßen und Wendeanlagen (RASt 06) zur Benutzung durch
moderne 3-achsige Abfallsammelfahrzeuge (nach § 16 DGUV Vorschrift 43) zu
beachten sind. So sind bei Sackstraßen grundsätzlich Wendeplatten mit
einem Durchmesser von mind. 18 m vorzusehen. In begründeten
Ausnahmefällen können geeignete Wendehämmer eingerichtet werden. Diese
sind so anzulegen, dass nur ein- oder zweimaliges Zurückstoßen erforderlich
ist. Auch entsprechende Freihaltezonen an den Außenseiten von
Wendeanlagen für Fahrzeugüberhänge sind zu berücksichtigen. Diese können bei
Wendeplatten bis zu 2 m und bei Wendehämmern an den Heckseiten der Fahrzeuge
bis zu 2,7 m betragen. In Kurvenbereichen, sowie an Ein- und Ausfahrten, sind
die Straßen so zu bemessen, dass mindestens die Schleppkurven der eingesetzten Abfallsammelfahrzeuge
berücksichtigt sind (Fahrzeuglänge 10 m). Nach den vorliegenden Planunterlagen soll die Abfallentsorgung der
Objekte über die nach Süden geplante Anliegerstraße erfolgen. Die als
Sackgasse vorgesehene Straße muss hierfür mit einer Wendeplatte für
3-achsige Abfallsammelfahrzeuge nach den o.g. Vorgaben ausgeführt werden.
Unter diesen Voraussetzungen können die Stellplätze für die Abfallbehälter auf
Antrag über eine Privatstraße angefahren werden. In diesem Fall wäre die
Erteilung einer Haftungsfreistellung für den ZAW Donau-Wald bzw. das AKU
Donau-Wald zwingend erforderlich. Die Ausweisung und optimale Gestaltung von ausreichenden
Stellplätzen für Abfallbehälter des praktizierten 3-Tonnen-Holsystems
(Restmüll, Papier, Bioabfälle) am Grundstück und für die Bereitstellung am
Straßenrand zur Leerung ist vorzusehen. Hinsichtlich der Nutzung der geplanten Objekte als
„Seniorenzentrum“ mit Pflegezimmer, Tagespflegeeinrichtung, ergänzenden
Serviceleistungen, Cafe usw. ist mit einem entsprechend hohen Platzbedarf für
die Abfallbehälter zu rechnen. Die Auswahlkriterien bei der Ermittlung des
Standorts für notwendige Müllnormgroßbehälter mit 1.100 Liter Füllraum sind
dabei zu berücksichtigen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |
Die Hinweise werden beachtet. Die Wendemöglichkeiten sind ausreichend bemessen. |
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Gemeinderat Josef Heigl noch nicht anwesend.