Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf sieht grundsätzlich die Belange der Landwirtschaft weitgehend berücksichtigt. Die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen bzw. umliegenden landwirtschaftlichen Flächen darf durch die geplante Maßnahme nicht beeinträchtigt werden. D.h. die künftigen Anwohner sind darauf hinzuweisen, dass das geplante Vorhaben an landwirtschaftlich genutzte Flächen angrenzt bzw. sich in unmittelbarer Nähe dazu befindet und somit allgemein übliche Emissionen aus der Landwirtschaft, z.B. durch Staub bei der Bodenbearbeitung, bei der Heuwerbung oder bei der praxisüblichen Ausbringung von Produktionsmitteln ortsüblich und insofern hinzunehmen sind. Grundsätzlich ist eine ordnungsgemäße Landwirtschaft auf den benachbarten landwirtschaftlichen Flächen von Seiten der künftigen Anwohner zu dulden.

 

Aus forstlicher Sicht wir zu der Planung Stellung genommen wie folgt:

 

Im Norden des Bebauungsplanes befindet sich Wald i. S. d. Bayerischen Waldgesetzes. Bei diesem Wald handelt es sich um eine stabile Laubholzbestockung unterschiedlichen Alters und Höhen. Der Abstand des Waldes zur geplanten Baugrenze beträgt 12 Meter. Wegen der Stabilität der Bestockung bestehen aus forstlicher Sicht gegen die Planung keine Einwände.

 

 

In vorliegenden Entwurf wurde folgender Satz aufgenommen:


Grundsätzlich ist eine ordnungsgemäße Landwirtschaft auf den benachbarten landwirtschaftlichen Flächen von Seiten der künftigen Anwohner zu dulden.

 

 


Gemeinderat Josef Heigl noch nicht anwesend.