Sitzung: 30.06.2021 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
zu der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit
Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Zieglstadl“ nehmen wir aus
wasserwirtschaftlicher Sicht wie folgt Stellung: Wasserversorgung und Grundwasserschutz Die Wasserversorgung in Neuhausen ist durch den Anschluss
an die gemeindliche Wasserversorgung gesichert. Die Gemeinde selbst ist an
das Netz der Wasserversorgung Bayerischer Wald angeschlossen.
Wasserschutzgebiete sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Uns liegen keine Grundwasserstandsbeobachtungen im Planungsgebiet vor. |
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Schmutzwasserentsorgung Das anfallende Schmutzwasser kann über die bestehende
Kanalisation zur Kläranlage Metten abgeleitet werden. Allerdings ist die
Kläranlage Metten an ihrer Leistungsfähigkeit angelangt bzw. zum Teil bereits
überlastet. Eine Nachrüstung der Kläranlage Metten ist daher notwendig und
grundsätzlich auch geplant, jedoch hat sich die Sanierung bisher immer
wie-der verzögert. Aufgrund der Aus- bzw. Überlastung der Kläranlage Metten
ist die Schmutzwasserentsorgung und somit die Erschließung des geplanten
Bereiches zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert. Eine gesicherte
Erschließung ist nach dem Abschluss der Sanierung der Kläranlage Metten
wiedergegeben. Soweit keine zusätzlichen Belastungen auf der Kläranlage durch
Bauvorhaben anfallen, stellen wir unsere Bedenken zurück. Dies ist unter
Beachtung der Rahmenbedingungen des Konzeptes zur Abwasserentsorgung des
Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Metten-Offenberg vom 25.10.2019
gegeben. |
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die mit dem
Wasserwirtschaftsamt abgestimmten Rahmenbedingungen des Konzeptes werden
beachtet. |
Niederschlagswasserentsorgung Den vorgelegten Unterlagen zufolge ist geplant, das
Niederschlagswasser über Rückhalteeinrichtungen, gedrosselt abzuleiten. Aus
wasserwirtschaftlicher Sicht ist eine dezentrale Versickerung des
Niederschlagswassers einer Einleitung in ein Oberflächengewässer vorzuziehen.
Auf Grund der vorliegenden Böden dürfte eine Versickerung problematisch sein. Gegen die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers
über die Rückhalteeinrichtungen, bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht
keine Einwände. |
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Wild abfließendes Niederschlagswasser, Starkregen und
Sturzfluten Wild abfließendes Wasser soll grundsätzlich gegenüber den bestehenden
Verhältnissen nicht nachteilig verändert werden. Als Starkregen bezeichnet man laut den Warnkriterien des
Deutschen Wetterdienstes Niederschläge von mehr als 25 Millimeter pro Stunde
oder mehr als 35 Millimeter in sechs Stunden. Starkregen entsteht häufig beim
Abregnen massiver Gewitterwolken. Sturzfluten entstehen meist infolge von
solchen Starkregenereignissen, wenn das Wasser nicht schnell genug im
Erdreich versickern oder über ein Kanalsystem abgeführt werden kann. Es
bilden sich schlagartig oberirdische Wasserstraßen bis hin zu ganzen Seen. Sturzfluten können überall auftreten, unabhängig davon, ob
Bäche oder andere fließende Gewässer in der Nähe sind. Bereits leichtere
Hanglagen begünstigen, dass herabstürzende Wassermassen auf Gebäude
zuströmen. Ebenso kann es bei ebenen Straßen zu einem Rückstau im
Kanalsystem kommen, was zu Überschwemmungen führt. Die Entwässerungskanäle
sind meist nicht auf Sturzfluten ausgelegt. Daher können die Regenmassen nur
zum Teil über das Kanalsystem abgeführt werden und der andere, oft erhebliche
Teil der Regenmassen bahnt sich oberirdisch in meist unkontrollierter Weise
seinen Weg über Straßen und Grundstücke. Dies führt zu Schäden an und in
Bauwerken, sofern keine ausreichenden Schutzvorkehrungen bestehen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
empfiehlt u. a. folgende vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz vor Sturzfluten: · Planen Sie alle Eingangsbereiche
und Oberkanten von Lichtschächten und außenliegenden Kellerabgängen
mindestens 15 bis 20 Zentimeter höher als die umgebende Geländeoberfläche. · Treffen Sie Vorkehrungen, um einen
Rückstau aus der Kanalisation zu vermeiden. |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. |
Altlasten und Schadensfälle Über Altlasten und Schadensfälle im Bereich des o.g.
Bebauungsplanes liegen uns keine Erkenntnisse vor. Hinsichtlich etwaig vorhandener Altlasten und deren
weitergehende Kennzeichnungspflicht gemäß Baugesetzbuch sowie der boden- und
altlastenbezogenen Pflichten wird ein Abgleich mit dem aktuellen
Altlastenkataster des Landkreises empfohlen. Es wird empfohlen, bei evtl. erforderlichen Aushubarbeiten
das anstehende Erdreich generell von einer fachkundigen Person organoleptisch
beurteilen zu lassen. Bei offensichtlichen Störungen oder anderen
Verdachtsmomenten (Geruch, Optik, etc.) ist das Landratsamt bzw. das WWA
Deggendorf zu informieren. Das Landratsamt Deggendorf erhält einen Abdruck dieses Schreibens. |
Die Hinweise werden beachtet. |
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Gemeinderat Josef Heigl noch nicht anwesend.