Sitzung: 30.06.2021 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
Die o. g. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
mit Vorhaben- und Erschließungsplan berührt die Kreisstraße DEG 33. Oberflächen-, Trauf- und sonstige Abwässer dürfen der
Kreisstraße und deren Nebenanlagen nicht zugeleitet werden. Das Wasser ist
vorher schadlos abzuleiten. Der Abfluss des Oberflächenwassers auf der Kreisstraße muss
weiterhin gewährleistet sein. Bestehende Entwässerungseinrichtungen an der
Kreisstraße dürfen nicht verändert werden. Evtl. erforderliche Abänderungen
oder anders vorgesehene Ableitungsmaßnahmen sind vom Bauwerber auf eigene
Kosten im Einvernehmen mit dem Kreisbauhof Hengersberg, Schwanenkirchner Str.
30, 94491 Hengersberg, Tel. 09901/1631, zu treffen. |
Die Hinweise werden beachtet. |
Die bestehende Zufahrt zur Kreisstraße DEG 33 muss
ertüchtigt werden und ist mit einem Einmündungsradius r = 6 m auszubilden.
Die Zufahrt ist somit im Benehmen mit dem Kreisbauhof Hengersberg,
Schwanenkirchner Str. 30, Tel.: 09901/1631, in einer Breite von mindestens 5
m senkrecht zur Straße auszubauen und auf eine Länge von mindestens 6 m mit
standfestem Unterbau (Schotter oder Kies) zu befestigen und mit einer
Deckschicht (Asphalt, Pflaster, Beton usw.) zu versehen. Die Zufahrt darf auf
einer Länge von 5 m eine maximale Steigung bzw. ein Gefälle von 3 % von der
Straße weg aufweisen. Bei einer Steigung von der Straße weg sind
Entwässerungseinrichtungen zu errichten, damit Oberflächenwasser aus der
Zufahrt nicht auf die Fahrbahn gelangt. |
Der geplanten Zufahrt liegt im Norden bereits ein Einmündungsradius
von 6 m zugrunde. Im Süden ist der Radius sogar größer. Alle Maßgaben werden berücksichtigt und sind in der Bauausführung
durchführbar. |
An der bestehenden Einmündung sind Sichtdreiecke zu
berücksichtigen. Seitenlänge in der übergeordneten Kreisstraße 110 m Richtung
Finsing und 70 m Richtung Offenberg, gemessen vom Schnittpunkt der
Fahrbahnachsen, Seitenlänge in der untergeordneten Einmündung: 5 m, gemessen
vom Fahrbahnrand aus. Das Sichtdreieck ist vor Beginn der Bauarbeiten
herzustellen. Die Sichtflächen sind von jeder Sichtbeeinträchtigung mit
mehr als 0,80 m Höhe dauerhaft freizuhalten (Bebauung, Bepflanzung, Lagerung
von Gegenständen). |
Die Hinweise werden beachtet. Das Sichtdreieck wurde angepasst. Es
müssen keine Gehölze beseitigt werden. |
Evtl. Verschmutzungen der Kreisstraße sind umgehend zu
beseitigen. Evtl. notwendige Lärmschutzmaßnahmen hat der Bauwerber auf
eigene Kosten durchzuführen. Ansprüche wegen Lärmschutz können an den
Straßenbaulastträger nicht gestellt werden. Evtl. erforderliche Abänderungen der Zufahrt aufgrund von Straßenbaumaßnahmen des Landkreises sind vom Bauwerber im Einvernehmen mit dem Kreisbauhof Hengersberg bzw. der örtlichen Bauleitung zu treffen und auf eigene Kosten durchzuführen. |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen bzw. beachtet. |
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Gemeinderat Josef Heigl noch nicht anwesend.