Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Die o. g. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan berührt die Kreisstraße DEG 33.

 

Oberflächen-, Trauf- und sonstige Abwässer dürfen der Kreisstraße und deren Nebenanlagen nicht zugeleitet werden. Das Wasser ist vorher schadlos abzuleiten.

 

Der Abfluss des Oberflächenwassers auf der Kreisstraße muss weiterhin gewährleistet sein. Bestehende Entwässerungseinrichtungen an der Kreisstraße dürfen nicht verändert werden. Evtl. erforderliche Abänderungen oder anders vorgesehene Ableitungsmaßnahmen sind vom Bauwerber auf eigene Kosten im Einvernehmen mit dem Kreisbauhof Hengersberg, Schwanenkirchner Str. 30, 94491 Hengersberg, Tel. 09901/1631, zu treffen.

 

 

Die Hinweise werden beachtet.

Die bestehende Zufahrt zur Kreisstraße DEG 33 muss ertüchtigt werden und ist mit einem Einmündungsradius r = 6 m auszubilden. Die Zufahrt ist somit im Benehmen mit dem Kreisbauhof Hengersberg, Schwanenkirchner Str. 30, Tel.: 09901/1631, in einer Breite von mindestens 5 m senkrecht zur Straße auszubauen und auf eine Länge von mindestens 6 m mit standfestem Unterbau (Schotter oder Kies) zu befestigen und mit einer Deckschicht (Asphalt, Pflaster, Beton usw.) zu versehen. Die Zufahrt darf auf einer Länge von 5 m eine maximale Steigung bzw. ein Gefälle von 3 % von der Straße weg aufweisen. Bei einer Steigung von der Straße weg sind Entwässerungseinrichtungen zu errichten, damit Oberflächenwasser aus der Zufahrt nicht auf die Fahrbahn gelangt.

 

Der geplanten Zufahrt liegt im Norden bereits ein Einmündungsradius von 6 m zugrunde. Im Süden ist der Radius sogar größer.

 

Alle Maßgaben werden berücksichtigt und sind in der Bauausführung durchführbar.

 

An der bestehenden Einmündung sind Sichtdreiecke zu berücksichtigen. Seitenlänge in der übergeordneten Kreisstraße 110 m Richtung Finsing und 70 m Richtung Offenberg, gemessen vom Schnittpunkt der Fahrbahnachsen, Seitenlänge in der untergeordneten Einmündung: 5 m, gemessen vom Fahrbahnrand aus. Das Sichtdreieck ist vor Beginn der Bauarbeiten herzustellen.

 

Die Sichtflächen sind von jeder Sichtbeeinträchtigung mit mehr als 0,80 m Höhe dauerhaft freizuhalten (Bebauung, Bepflanzung, Lagerung von Gegenständen).

Die Hinweise werden beachtet. Das Sichtdreieck wurde angepasst. Es müssen keine Gehölze beseitigt werden.

 

Evtl. Verschmutzungen der Kreisstraße sind umgehend zu beseitigen.

 

Evtl. notwendige Lärmschutzmaßnahmen hat der Bauwerber auf eigene Kosten durchzuführen. Ansprüche wegen Lärmschutz können an den Straßenbaulastträger nicht gestellt werden.

 

Evtl. erforderliche Abänderungen der Zufahrt aufgrund von Straßenbaumaßnahmen des Landkreises sind vom Bauwerber im Einvernehmen mit dem Kreisbauhof Hengersberg bzw. der örtlichen Bauleitung zu treffen und auf eigene Kosten durchzuführen.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen bzw. beachtet.

 

 

 


Gemeinderat Josef Heigl noch nicht anwesend.