Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss

 

1. Beschreibung des Vorhabens

Geplant ist die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Baugrenze und Flächen für Garagen und Nebengebäuden. Dies führt auch zu einer Vergrößerung der Baufenster.

  

2. Eingriffsbeurteilung / Fazit

Das Anliegen ist grundsätzlich nachvollziehbar. Wichtig ist, dass zum einen durch eine Vergrößerung des Baufeldes nicht die Baumasse an sich zunimmt. Dies ist durch die zusätzliche textliche Festsetzung mit Beschränkung der Hauptgebäude auf 12 x 15 Meter geregelt. Zum anderen ist darauf zu achten, dass durch eine Verschiebung des Baufeldes die Funktionalität und das Entwicklungspotential der festgesetzten Ausgleichsflächen nicht gefährdet wird. Im vorliegenden Fall ist dies bei Parzelle 11 des BLP Riedpoint Nord der Fall.

 

 

Die flächige Annäherung des Baufeldes an die festgesetzten Ausgleichsflächen inkl. Zauneidechsenhabitate gefährdet hier deren ökologisch zielführende Entwicklung. Auf dieser Parzelle wird der Ausweitung des Baufeldes deshalb aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zugestimmt. Ein Mindestabstand zu Gebäuden ist hier zu wahren, um Verschattungseffekte zu minimieren und eine Beeinträchtigung der Flächen, beispielsweise durch Wartungsarbeiten am Haus, ausschließen zu können. Dies ist bereits in der Bestandsplanung nicht zu hundert Prozent berücksichtigt, beschränkt sich jedoch lediglich auf eine Ecke des potentiellen Nebengebäudes.

 

Mit der Deckblattänderung für Riedpoint Nord besteht kein Einverständnis, es bedarf hier einer Änderung der Baufelddarstellung in Parzelle 11.

 

Bei dem angrenzenden Grundstück zur Parzelle 11 handelt es sich nicht um eine festgesetzte Ausgleichsfläche.

 

Die geplante Verschiebung des Baufeldes wird für diese Parzelle reduziert. Lediglich die Fläche für Garagen und Nebengebäude soll um 2 m westlich erweitert werden.

 

Durch diese u.E. minimale Änderung wird eine flächige Annäherung nicht entstehen. Der festgesetzte Schutzstreifen (gelbe Markierung) bleibt unverändert. Zusätzliche Verschattungseffekte sind durch diese geringe Änderung im westlichen Bereich kaum zu erwarten.