Sitzung: 28.04.2021 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Beschluss:
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss |
1.
Beschreibung des Vorhabens Geplant
ist die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Baugrenze und Flächen für
Garagen und Nebengebäuden. Dies führt auch zu einer Vergrößerung der
Baufenster. 2.
Eingriffsbeurteilung / Fazit Das
Anliegen ist grundsätzlich nachvollziehbar. Wichtig ist, dass zum einen durch
eine Vergrößerung des Baufeldes nicht die Baumasse an sich zunimmt. Dies ist
durch die zusätzliche textliche Festsetzung mit Beschränkung der Hauptgebäude
auf 12 x 15 Meter geregelt. Zum anderen ist darauf zu achten, dass durch eine
Verschiebung des Baufeldes die Funktionalität und das Entwicklungspotential
der festgesetzten Ausgleichsflächen nicht gefährdet wird. Im vorliegenden
Fall ist dies bei Parzelle 11 des BLP Riedpoint Nord der Fall. |
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Die
flächige Annäherung des Baufeldes an die festgesetzten Ausgleichsflächen
inkl. Zauneidechsenhabitate gefährdet hier deren ökologisch zielführende
Entwicklung. Auf dieser Parzelle wird der Ausweitung des Baufeldes deshalb
aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zugestimmt. Ein Mindestabstand
zu Gebäuden ist hier zu wahren, um Verschattungseffekte zu minimieren und
eine Beeinträchtigung der Flächen, beispielsweise durch Wartungsarbeiten am
Haus, ausschließen zu können. Dies ist bereits in der Bestandsplanung nicht
zu hundert Prozent berücksichtigt, beschränkt sich jedoch lediglich auf eine
Ecke des potentiellen Nebengebäudes. Mit
der Deckblattänderung für Riedpoint Nord besteht kein Einverständnis, es
bedarf hier einer Änderung der Baufelddarstellung in Parzelle 11. |
Bei dem
angrenzenden Grundstück zur Parzelle 11 handelt es sich nicht um eine
festgesetzte Ausgleichsfläche. Die geplante
Verschiebung des Baufeldes wird für diese Parzelle reduziert. Lediglich die
Fläche für Garagen und Nebengebäude soll um 2 m westlich erweitert werden. Durch diese
u.E. minimale Änderung wird eine flächige Annäherung nicht entstehen. Der
festgesetzte Schutzstreifen (gelbe Markierung) bleibt unverändert.
Zusätzliche Verschattungseffekte sind durch diese geringe Änderung im
westlichen Bereich kaum zu erwarten. |