Sitzung: 28.04.2021 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Beschluss:
1. Die im Eigentum der Gemeinde Offenberg neu gebauten Straßen
·
Riedpointstraße,
·
Königsfeldstraße,
·
Nußbergerstraße
werden gemäß Art. 6 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2
BayStrWG zu Ortsstraßen gewidmet und mit Verkehrsübergabe in die gemeindliche
Baulast aufgenommen.
2.
Die im Eigentum der Gemeinde Offenberg neu gebauten
Wege
·
zwischen
Königsfeldstraße und Wildenforster Straße,
·
Verbindung
Königsfeldstraße und Riedpointstraße bis Spielplatz Stockerpoint westlich des
Baugebietes
werden gemäß Art. 6 in Verbindung mit Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zu
beschränkt öffentlichen Wegen gewidmet und mit Verkehrsübergabe in die
gemeindliche Baulast aufgenommen.
3.
Das gemeindliche Straßen- und Wegebestandsverzeichnis
ist entsprechend zu berichtigen.