Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

1.   Die im Eigentum der Gemeinde Offenberg neu gebauten Straßen

 

·         Riedpointstraße,

·         Königsfeldstraße,

·         Nußbergerstraße

 

werden gemäß Art. 6 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu Ortsstraßen gewidmet und mit Verkehrsübergabe in die gemeindliche Baulast aufgenommen.

 

2.   Die im Eigentum der Gemeinde Offenberg neu gebauten Wege

 

·         zwischen Königsfeldstraße und Wildenforster Straße,

·         Verbindung Königsfeldstraße und Riedpointstraße bis Spielplatz Stockerpoint westlich des Baugebietes

 

werden gemäß Art. 6 in Verbindung mit Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zu beschränkt öffentlichen Wegen gewidmet und mit Verkehrsübergabe in die gemeindliche Baulast aufgenommen.

 

3.   Das gemeindliche Straßen- und Wegebestandsverzeichnis ist entsprechend zu berichtigen.