Sitzung: 30.09.2020 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Beschluss:
1.
Der
Bebauungsplan „WA Riedpoint Nord“ in Neuhausen wird wie im nachfolgenden
Lageplan dargestellt durch Deckblatt 1 geändert:
2. Die Ausarbeitung der Änderungsplanung wird vom
Ing.Büro Kiendl & Moosbauer aus Deggendorf übernommen.
3. Da
diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren und weder die
Zulässigkeit UVP-pflichtiger Vorhaben begründet oder vorbereitet wird (§ 13
Abs. 1 Nr. 1 BauGB) noch Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der
Erhaltungsziele und des Schutzzweckes von FFH- und Europäischen
Vogelschutzgebieten bestehen (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB), wird die Verwaltung
beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB
durchzuführen. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht
erforderlich. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
5. Der
Entwurf des Deckblattes 1 zur Änderung des Bebauungsplanes „WA Riedpoint Nord“
wird in der vorliegenden Fassung vom 30.09.2020 beschlossen. Die Begründung
wird gebilligt.
6. Von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird
abgesehen.
7.
Um das Planverfahren abzukürzen, wird die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zusammen mit
dem Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt, auf der Grundlage des
§ 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind
nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.