Sitzung: 19.02.2020 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
die Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Abwasserbeseitigung Metten – Offenberg hat in der Sitzung am 30.01.2020 von
den oben genannten Bauleitplanungen der Gemeinde Offenberg Kenntnis erhalten.
Die Verbandsversammlung hält es für unabdingbar, dass folgende Hinweise und
Ergänzungen zu den oben genannten Bauleitverfahren der Gemeinde Offenberg
einzuarbeiten sind: |
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Änderung
Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 23: Ergänzung zu
„1.6 Ver-/Entsorgung“: Die derzeit ungesicherte Abwasserentsorgung kann
durch eine Übergangslösung bis zur Fertigstellung der neuen Kläranlage des
Zweckverbandes Abwasserentsorgung Metten – Offenberg erfolgen. Ein
entsprechender Hinweis ist im Rahmen des vorgesehenen Bebauungsplanverfahrens
für die Ausweisung des Baugebietes „WA Riedpoint Nord“ aufzunehmen. |
Die Ausführung zur Ver-/ Entsorgung wird entsprechend
ergänzt. |
Aufstellung
Bebauungsplanes „WA Riedpoint Nord“: Ergänzung zu 1.5 Erschließung: Schmutzwasser Die Kläranlage des Zweckverbandes
„Abwasserentsorgung Metten-Offenberg“ ist derzeit überlastet. Dies bedeutet,
dass die Abwasserentsorgung für zusätzliche Bauvorhaben bis zur
Fertigstellung der neuen Kläranlage, voraussichtlich im Herbst 2022, nicht
gesichert ist. Um in der Übergangszeit bis zur Fertigstellung
der neuen Kläranlage Bauvorhaben zu ermöglichen, ist in Abstimmung mit dem
Landratsamt Deggendorf und dem Wasserwirtschaftsamt eine Übergangslösung
festgelegt worden. Bis zur Inbetriebnahme der neuen Kläranlage ist
vorgesehen, zusätzlich anfallendes Abwasser dem Kanalsystem zu entnehmen und
auf eine andere, aufnahmefähige Kläranlage zu verbringen. Die zusätzliche
Abwassermenge ist regelmäßig zu ermitteln und die Entnahme und Anlieferung an
andere Kläranlagen zu dokumentieren und nachzuweisen. Aus diesem Grunde wird
folgende Festsetzung getroffen: Die Eigentümer bzw. Bauherren haben der Gemeinde
Offenberg rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Bezugsfertigkeit des
jeweiligen Bauvorhabens schriftlich die Bezugsfertigkeit anzuzeigen. Die
Gemeinde Offenberg gibt diese Information unverzüglich an den
Abwasserzweckverband Metten-Offenberg weiter. |
Die Übergangslösung wird als Hinweis aufgenommen. |
Weiterhin geht die Verbandsversammlung
davon aus, dass das Oberflächenwasser des Baugebietes „WA Riedpoint Nord“
getrennt und ausreichend gepuffert in geeignete Vorfluter eingeleitet wird.
Dies ist in der Formulierung unter „1.5 Erschließung“ klarzustellen. Die
Formulierung „Von dort wird es gedrosselt dem Neuhausener Kanalsystem zugeführt“ ist hier missverständlich und
unklar. |
Das Oberflächenwasser des gesamten Baugebietes „Riedpoint“
wird getrennt und ausreichend gepuffert in geeignete Vorfluter eingeleitet.
Dies wird in den Unterlagen noch eindeutiger herausgestellt. |