Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Metten – Offenberg hat in der Sitzung am 30.01.2020 von den oben genannten Bauleitplanungen der Gemeinde Offenberg Kenntnis erhalten. Die Verbandsversammlung hält es für unabdingbar, dass folgende Hinweise und Ergänzungen zu den oben genannten Bauleitverfahren der Gemeinde Offenberg einzuarbeiten sind:

 

 

 

Änderung Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 23:

 

Ergänzung zu „1.6 Ver-/Entsorgung“:

Die derzeit ungesicherte Abwasserentsorgung kann durch eine Übergangslösung bis zur Fertigstellung der neuen Kläranlage des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Metten – Offenberg erfolgen. Ein entsprechender Hinweis ist im Rahmen des vorgesehenen Bebauungsplanverfahrens für die Ausweisung des Baugebietes „WA Riedpoint Nord“ aufzunehmen.

 

 

Die Ausführung zur Ver-/ Entsorgung wird entsprechend ergänzt.

 

Aufstellung Bebauungsplanes „WA Riedpoint Nord“:

 

Ergänzung zu 1.5 Erschließung:

 

Schmutzwasser

Die Kläranlage des Zweckverbandes „Abwasserentsorgung Metten-Offenberg“ ist derzeit überlastet. Dies bedeutet, dass die Abwasserentsorgung für zusätzliche Bauvorhaben bis zur Fertigstellung der neuen Kläranlage, voraussichtlich im Herbst 2022, nicht gesichert ist.

 

Um in der Übergangszeit bis zur Fertigstellung der neuen Kläranlage Bauvorhaben zu ermöglichen, ist in Abstimmung mit dem Landratsamt Deggendorf und dem Wasserwirtschaftsamt eine Übergangslösung festgelegt worden. Bis zur Inbetriebnahme der neuen Kläranlage ist vorgesehen, zusätzlich anfallendes Abwasser dem Kanalsystem zu entnehmen und auf eine andere, aufnahmefähige Kläranlage zu verbringen. Die zusätzliche Abwassermenge ist regelmäßig zu ermitteln und die Entnahme und Anlieferung an andere Kläranlagen zu dokumentieren und nachzuweisen. Aus diesem Grunde wird folgende Festsetzung getroffen:

 

Die Eigentümer bzw. Bauherren haben der Gemeinde Offenberg rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Bezugsfertigkeit des jeweiligen Bauvorhabens schriftlich die Bezugsfertigkeit anzuzeigen. Die Gemeinde Offenberg gibt diese Information unverzüglich an den Abwasserzweckverband Metten-Offenberg weiter.

 

Die Übergangslösung wird als Hinweis aufgenommen.

Weiterhin geht die Verbandsversammlung davon aus, dass das Oberflächenwasser des Baugebietes „WA Riedpoint Nord“ getrennt und ausreichend gepuffert in geeignete Vorfluter eingeleitet wird. Dies ist in der Formulierung unter „1.5 Erschließung“ klarzustellen. Die Formulierung „Von dort wird es gedrosselt dem Neuhausener Kanalsystem zugeführt“ ist hier missverständlich und unklar.

 

Das Oberflächenwasser des gesamten Baugebietes „Riedpoint“ wird getrennt und ausreichend gepuffert in geeignete Vorfluter eingeleitet. Dies wird in den Unterlagen noch eindeutiger herausgestellt.