Sitzung: 19.02.2020 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
wir bedanken uns für die Beteiligung am o.g. Verfahren
und die Zusendung der Unterlagen hierzu. Zu der Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Sofern die Anregungen in unserer Stellungnahme vom
15.11.2019 nicht berücksichtigt wurden, halten wir die Stellungnahme
aufrecht. Außerdem regen wir an: |
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Der Bebauungsplan sieht vor, dass die Baugrundstücke
eine Größe zwischen 462 m² und 796 m² erhalten sollen, als Bautyp werden durch die
Größe der Baufenster vor allem Einzelhäuser ermöglicht (theoretisch auch
Doppelhäuser). Da nach den Angaben in der Begründung eine große Nachfrage
nach Bauflächen besteht, sollte, um dem Grundsatz der schonenden und
sparsamen Verwendung von Grund und Boden (vgl. BauGB) gerecht zu werden,
durch die Ausgestaltung der Baugrenzen auch eine weiter verdichtete Bebauung
ermöglicht werden. Aus diesem Grund sollten die größeren Bauparzellen
verkleinert werden und zusätzlich auch Reihenhäuser oder auch noch weiter
verdichtete Bauformen („Hausgruppen“) ermöglicht werden. |
Der aktuelle
Entwurf mit den darin vorgesehenen Parzellen ist das Resultat konstruktiver
Diskussionen im Gemeinderat, bei der alle zugrunde gelegten Anforderungen und
Bedürfnisse ausreichend abgewogen wurden. Das resultierende Ergebnis, der
vorliegende Bebauungsplan, versucht bestmöglich, auf alle entsprechenden
Parameter einzugehen und stellt somit einen gelungenen Kompromiss zwischen
nachgefragten Parzellentypen, sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie
qualitativ hochwertigen Wohnformen dar. Gerade vor dem Hintergrund der
Hangsituation wäre eine weitere Reduzierung der Parzellengröße gegenüber
künftigen Grundstückseigentümer nicht vertretbar. |
Im Zusammenhang mit den Kostenbelastungen für die
Allgemeinheit und auch als Begründungshilfe für die vorgeschlagenen dichteren
Bauformen regen wir die Überprüfung der Planung auch mit dem
„Folgekostenschätzer“ (digitale Datenbank / Planungshilfe des bayrischen
Umweltministeriums / Landesamt für Umweltschutz / Oberste Baubehörde) an, um die Kosten der zusätzlichen Infrastruktur auch über
eine längere Betriebszeit abschätzen zu können. |
Die Anregung
wird zur Kenntnis genommen. |
Es wird in den Unterlagen dargelegt, dass sehr große
Nachfrage nach Baugrundstücken besteht und mit den bereits ausgewiesenen
Baugrundstücken, Baulücken und Leerständen nur ein Teil der Anfragen bedient
werden kann, da für den größten Teil dieser damit theoretisch durchaus
gegebenen Innenentwicklungsflächen derzeit keine Verkaufsbereitschaft
bestehe. Aus diesem Grund ist es notwendig Strategien zu entwickeln, um in
den Altsiedlungen und Ortsmitten diese Innenentwicklungspotenziale zu heben.
Da gerade in den Altsiedlungen in einzelnen, größeren Häusern oft nur mit 1-2
Personen leben, die älter als 65 sind, sollte gerade für diesen Personenkreis
attraktiver und altersgerechter Wohnraum im Ort geschaffen werden. Diese
Aufgabe ist zur Begleitung des stattfindenden demografischen Wandels ohnehin
zu bewältigen. Im Nebeneffekt kann damit zugleich versucht werden, nicht
altersgerechte Häuser und weiter vom Zentrum entfernte Wohnlagen z. B. durch
junge Familien neu zu nutzen. |
Die Gemeinde
beschäftigt sich des längeren schon mit dieser Thematik. Im Rahmen der ILE
Donau-Wald wurde bereits ein Vitalitätscheck erstellt, das Thema „Innenentwicklung“ wurde begonnen und wird
weiterverfolgt. |