Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

wir bedanken uns für die Beteiligung am o.g. Verfahren und die Zusendung der Unterlagen

hierzu. Zu der Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Sofern die Anregungen in unserer Stellungnahme vom 15.11.2019 nicht berücksichtigt wurden, halten wir die Stellungnahme aufrecht.

 

Außerdem regen wir an:

 

 

Der Bebauungsplan sieht vor, dass die Baugrundstücke eine Größe zwischen 462 m² und

796 m² erhalten sollen, als Bautyp werden durch die Größe der Baufenster vor allem Einzelhäuser ermöglicht (theoretisch auch Doppelhäuser). Da nach den Angaben in der Begründung eine große Nachfrage nach Bauflächen besteht, sollte, um dem Grundsatz der schonenden und sparsamen Verwendung von Grund und Boden (vgl. BauGB) gerecht zu werden, durch die Ausgestaltung der Baugrenzen auch eine weiter verdichtete Bebauung ermöglicht werden. Aus diesem Grund sollten die größeren Bauparzellen verkleinert werden und zusätzlich auch Reihenhäuser oder auch noch weiter verdichtete Bauformen („Hausgruppen“) ermöglicht werden.

 

Der aktuelle Entwurf mit den darin vorgesehenen Parzellen ist das Resultat konstruktiver Diskussionen im Gemeinderat, bei der alle zugrunde gelegten Anforderungen und Bedürfnisse ausreichend abgewogen wurden. Das resultierende Ergebnis, der vorliegende Bebauungsplan, versucht bestmöglich, auf alle entsprechenden Parameter einzugehen und stellt somit einen gelungenen Kompromiss zwischen nachgefragten Parzellentypen, sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie qualitativ hochwertigen Wohnformen dar. Gerade vor dem Hintergrund der Hangsituation wäre eine weitere Reduzierung der Parzellengröße gegenüber künftigen Grundstückseigentümer nicht vertretbar.

 

Im Zusammenhang mit den Kostenbelastungen für die Allgemeinheit und auch als Begründungshilfe für die vorgeschlagenen dichteren Bauformen regen wir die Überprüfung der Planung auch mit dem „Folgekostenschätzer“ (digitale Datenbank / Planungshilfe des bayrischen Umweltministeriums / Landesamt für Umweltschutz / Oberste Baubehörde) an,

um die Kosten der zusätzlichen Infrastruktur auch über eine längere Betriebszeit abschätzen zu können.

 

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Es wird in den Unterlagen dargelegt, dass sehr große Nachfrage nach Baugrundstücken besteht und mit den bereits ausgewiesenen Baugrundstücken, Baulücken und Leerständen nur ein Teil der Anfragen bedient werden kann, da für den größten Teil dieser damit theoretisch durchaus gegebenen Innenentwicklungsflächen derzeit keine Verkaufsbereitschaft bestehe. Aus diesem Grund ist es notwendig Strategien zu entwickeln, um in den Altsiedlungen und Ortsmitten diese Innenentwicklungspotenziale zu heben. Da gerade in den Altsiedlungen in einzelnen, größeren Häusern oft nur mit 1-2 Personen leben, die älter als 65 sind, sollte gerade für diesen Personenkreis attraktiver und altersgerechter Wohnraum im Ort geschaffen werden. Diese Aufgabe ist zur Begleitung des stattfindenden demografischen Wandels ohnehin zu bewältigen. Im Nebeneffekt kann damit zugleich versucht werden, nicht altersgerechte Häuser und weiter vom Zentrum entfernte Wohnlagen z. B. durch junge Familien neu zu nutzen.

 

Die Gemeinde beschäftigt sich des längeren schon mit dieser Thematik. Im Rahmen der ILE Donau-Wald wurde bereits ein Vitalitätscheck erstellt, das Thema  „Innenentwicklung“ wurde begonnen und wird weiterverfolgt.