Sitzung: 27.11.2019 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
zur Änderung des Flächennutzungsplanes
durch das Deckblatt Nr. 23 bestehen grundsätzlich keine Bedenken und
Anregungen. Das anfallende Schmutzwasser, das bei
einer Umsetzung des Bebauungsplanes „WA Riedpoint Nord“ anfällt, kann über
die bestehende Kanalisation zur Kläranlage des Zweckverbandes geleitet
werden. Es ist sicherzustellen, dass kein Oberflächenwasser bzw. Mischwasser
aus dem geplanten Baugebiet zur Kläranlage gelangt. Derzeit ist die
Kläranlage des Abwasserzweckverbandes an der Leistungsfähigkeit angelangt
bzw. zum Teil bereits überlastet. Aufgrund dieser Aus- und Überlastung ist
derzeit die Schmutzwasserentsorgung und somit die Erschließung des geplanten
Baugebietes nicht gesichert. Der Zweckverband hat das Konzept für eine
Übergangslösung durch Entnahme und Anlieferung von Schmutzwasser zu anderen
Kläranlagen, die die Umsetzung von Bauvorhaben bis zur Fertigstellung der
neuen Kläranlage ermöglichen kann, den Fachstellen vorgelegt. Eine
Entscheidung liegt noch nicht vor. Erst nach Genehmigung dieser
Übergangslösung kann der Ausweisung des Bebauungsplanes „WA Riedpoint Nord“
zugestimmt werden. |
Die
Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Offenberg ist im Trennsystem
erschlossen. Schmutzwasser wird über die Schmutzwasserkanalisation zur
Kläranlage nach Metten geleitet. Das auf den Oberflächen, insbesondere
Dachflächen und Verkehrsflächen, anfallende Niederschlagswasser wird über
wasserrechtliche Erlaubnisverfahren geregelt und zunächst über
Regenwasserkanäle Richtung Vorfluter geleitet. Es
liegt auch im Interesse der Gemeinde Offenberg, dass kein Oberflächenwasser
in die Schmutzwasserkanalisation abgeleitet wird. Das
Konzept der genannten Übergangslösung wurde mittlerweile von den Fachbehörden
akzeptiert. |