Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 23 bestehen grundsätzlich keine Bedenken und Anregungen.

 

Das anfallende Schmutzwasser, das bei einer Umsetzung des Bebauungsplanes „WA Riedpoint Nord“ anfällt, kann über die bestehende Kanalisation zur Kläranlage des Zweckverbandes geleitet werden. Es ist sicherzustellen, dass kein Oberflächenwasser bzw. Mischwasser aus dem geplanten Baugebiet zur Kläranlage gelangt. Derzeit ist die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes an der Leistungsfähigkeit angelangt bzw. zum Teil bereits überlastet. Aufgrund dieser Aus- und Überlastung ist derzeit die Schmutzwasserentsorgung und somit die Erschließung des geplanten Baugebietes nicht gesichert.

 

Der Zweckverband hat das Konzept für eine Übergangslösung durch Entnahme und Anlieferung von Schmutzwasser zu anderen Kläranlagen, die die Umsetzung von Bauvorhaben bis zur Fertigstellung der neuen Kläranlage ermöglichen kann, den Fachstellen vorgelegt. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor. Erst nach Genehmigung dieser Übergangslösung kann der Ausweisung des Bebauungsplanes „WA Riedpoint Nord“ zugestimmt werden.

 

 

Die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Offenberg ist im Trennsystem erschlossen. Schmutzwasser wird über die Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage nach Metten geleitet. Das auf den Oberflächen, insbesondere Dachflächen und Verkehrsflächen, anfallende Niederschlagswasser wird über wasserrechtliche Erlaubnisverfahren geregelt und zunächst über Regenwasserkanäle Richtung Vorfluter geleitet.

 

Es liegt auch im Interesse der Gemeinde Offenberg, dass kein Oberflächenwasser in die Schmutzwasserkanalisation abgeleitet wird.

 

 

 

 

 

Das Konzept der genannten Übergangslösung wurde mittlerweile von den Fachbehörden akzeptiert.